Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses zum 31.12.2008 der Stadt Laubach auf der Grundlage des Entwurfes der Fa. Schüllermann - Wirtschafts- und Steuerberatung - GmbH
Vorlage
759/2015
Aktenzeichen
913.69
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Fachbereich Finanzen hat gemeinsam mit dem Beratungsbüro Schüllermann den Jahresabschluss zum 31.12.2008 erstellt. Mit der Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises geschaffen.

 

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2008 wurde auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung zur Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014 (Vorlage 663/2014) angewandt.

 

Im HH – Jahr 2008 erwirtschaftete die Stadt Laubach ein Jahresgewinn von TEUR 4.529. Gegenüber der Haushaltsplanung hat sich das Ergebnis um TEUR 4.486,4 verbessert. Ursächlich für die positive Veränderung gegenüber der Haushaltsplanung waren höhere Steuererträge aus Gewerbesteuer und deren Verzinsung. Dieser Einmaleffekt, der in den Folgejahren nochmals nach unten korrigiert werden muss, reicht nicht aus, die Verwerfungen ausgelöst durch die Weltwirtschaftskrise zu 100 % aufzufangen. Besonders möchte die Finanzverwaltung auf die hohen Rückstellungen für den Finanzausgleich nachfolgender Haushaltsjahre in Höhe von 7.482.276,00 € hinweisen.

 

Weitere Einzelheiten können aus dem beigefügten umfangreichen Bericht zur Jahresrechnung entnommen werden. Die Revision des Landkreises Gießen beabsichtigt für die Prüfung des Jahresabschlusses einen Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Ein Wirtschaftsprüfer prüft zurzeit den Jahresabschluss 2006. Mit der Fertigstellung wird im 3. Quartal 2015 gerechnet.

 

Sobald der Abschlussbericht für 2008 vorliegt, wird die Stadtverordnetenversammlung darüber abschließend entscheiden.

Die Vorbereitungen für den Jahresabschluss 2009 dürften bis Ende September abgeschlossen sein. Die weitere Planung geht davon aus, dass wir

 

-       den Jahresabschlussbericht 2010 bis Ende 2015 und

-       in 2016 die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014

 

erstellen können.

 

Es wird um Zustimmung des Beschlussvorschlages gebeten.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt die Jahresrechnung zum 31.12.2008 im Entwurf fest und leitet den erstellten Jahresabschluss an die Revision des Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. § 128 HGO weiter.

Für die in 2008 entstandenen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 336.102,23 € erteilt der Magistrat seine Zustimmung. Von den überplanmäßigen Aufwendungen sind 284.646,29 € durch entsprechende Mehreinnahmen und 51.455,94 € durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt.

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung sind über das wesentliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2008 zu unterrichten.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Jahresgewinn wird nach Feststellung auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen. Die bisher aufgelaufenen Fehlbeträge der Jahre 2006 und 2007 werden mit dem Jahresergebnis 2008 ausgeglichen.

Anlagen:

 

Entwurf Jahresabschluss zum 31.12.2008

Aufstellung überplanmäßigen Aufwendungen