Begründung:
Der Fachbereich Finanzen hat gemeinsam mit dem
Beratungsbüro Schüllermann den Jahresabschluss zum 31.12.2008 erstellt. Mit der
Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die
Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises geschaffen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2008 wurde
auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung zur
Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014
(Vorlage 663/2014) angewandt.
Im HH – Jahr 2008 erwirtschaftete die Stadt Laubach
ein Jahresgewinn von TEUR 4.529. Gegenüber der Haushaltsplanung hat sich das
Ergebnis um TEUR 4.486,4 verbessert. Ursächlich für die positive Veränderung
gegenüber der Haushaltsplanung waren höhere Steuererträge aus Gewerbesteuer und
deren Verzinsung. Dieser Einmaleffekt, der in den Folgejahren nochmals nach
unten korrigiert werden muss, reicht nicht aus, die Verwerfungen ausgelöst
durch die Weltwirtschaftskrise zu 100 % aufzufangen. Besonders möchte die
Finanzverwaltung auf die hohen Rückstellungen für den Finanzausgleich
nachfolgender Haushaltsjahre in Höhe von 7.482.276,00 € hinweisen.
Weitere Einzelheiten können aus dem beigefügten
umfangreichen Bericht zur Jahresrechnung entnommen werden. Die Revision des
Landkreises Gießen beabsichtigt für die Prüfung des Jahresabschlusses einen
Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Ein Wirtschaftsprüfer prüft zurzeit den
Jahresabschluss 2006. Mit der Fertigstellung wird im 3. Quartal 2015 gerechnet.
Sobald der Abschlussbericht für 2008 vorliegt, wird
die Stadtverordnetenversammlung darüber abschließend entscheiden.
Die Vorbereitungen für den Jahresabschluss 2009
dürften bis Ende September abgeschlossen sein. Die weitere Planung geht davon
aus, dass wir
-
den
Jahresabschlussbericht 2010 bis Ende 2015 und
-
in 2016 die Jahresabschlüsse
2011 bis 2014
erstellen können.
Es wird um Zustimmung des Beschlussvorschlages gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt die Jahresrechnung zum 31.12.2008
im Entwurf fest und leitet den erstellten Jahresabschluss an die Revision des
Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. § 128 HGO weiter.
Für die in 2008 entstandenen überplanmäßigen
Aufwendungen in Höhe von insgesamt 336.102,23 € erteilt der Magistrat seine
Zustimmung. Von den überplanmäßigen Aufwendungen sind 284.646,29 € durch
entsprechende Mehreinnahmen und 51.455,94 € durch Einsparungen an anderer
Stelle gedeckt.
Der Haupt- und Finanzausschuss und die
Stadtverordnetenversammlung sind über das wesentliche Ergebnis des
Jahresabschlusses 2008 zu unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Jahresgewinn wird nach Feststellung auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen.
Die bisher aufgelaufenen Fehlbeträge der Jahre 2006 und 2007 werden mit dem
Jahresergebnis 2008 ausgeglichen.
Anlagen:
Entwurf Jahresabschluss zum 31.12.2008
Aufstellung überplanmäßigen Aufwendungen