Betreff
Einrichtung einer "Bürgerviertelstunde"
Vorlage
752/2015
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Begründung:

Mit dem Beschlußantrag der CDU-Fraktion 692/2015 vom 27.1.2015 wurde die Einrichtung einer Bürgerviertelstunde im Rahmen der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung angeregt. In der Stadtverordnetensitzung am 14.4.2015 wurde der Ältestenrat beauftragt, die Änderungen für die Geschäftsordnung entsprechend auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Nachdem der Ältestenrat in seiner Sitzung am 29.6.2015 den Formulierungsentwurf abgestimmt hat, erfolgt durch diese Vorlage nun die erneute Einbringung in den Geschäftsgang.

Beschlussantrag:

 

Aufgrund der Beratungen im Ältestenrat beschließt die Stadtverordnetenversammlung wie folgt:

 

  1. In der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse wird die folgende Formulierung als § 24a (Bürgerviertelstunde) neu eingefügt:

§ 24a Bürgerviertelstunde

(1)  Zu Beginn jeder Stadtverordnetensitzung findet eine „Fragestunde“ statt, in der Einwohnerinnen und Einwohner Fragen stellen können.

(2)  Fragen können an den Stadtverordnetenvorsteher, die Stadtverordneten oder den Magistrat gerichtet werden.

(3)  Die Zeit für die Anfragen soll in der Regel 15 Minuten nicht überschreiten. Der laufende Fragepunkt ist abzuschliessen. Danach weiter bestehende Fragen sind schriftlich einzureichen und werden schriftlich beantwortet.

(4)  Die Fragen können vorab in der Stadtverwaltung schriftlich eingereicht werden. Fragen, welche nicht direkt beantwortet werden können, werden der Fragestellerin bzw. dem Fragesteller schriftlich beantwortet und im Sitzungsdienstprogramm der Stadt Laubach veröffentlicht. Zugelassen sind nur kurze und präzise Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Laubach, die sich nicht auf einen Gegenstand der Tagesordnung beziehen. Eine Beratung findet nicht statt. Die Antworten werden inhaltlich nicht diskutiert.

(5)  Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller ist berechtigt, nach Beantwortung der Frage eine weitere Zusatzfrage zu stellen.

  1. Die Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:

-       Keine -