Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussvorlage 181/2007 wurden
die Bäderbetriebe den Stadtwerken Laubach übertragen. Im Anlagevermögen wurden
deshalb auch die Grundstücke im Felix-Klipstein-Weg Frei- und Hallenbad
übertragen. Der Wert der Grundstücke im Jahre 2007 wurde damals mit
1.509.214,00 € festgelegt. Bei der Ermittlung des Grundstückswertes wurde der
Wert des Gutachterausschusses für die umliegenden Grundstücke angenommen. Im
Wege der Erstellung der Eröffnungsbilanz hat die Revision die
Grundstücksbewertung beanstandet. Nach Auffassung der Revision ist der
Grundstückswert um 50 % zu reduzieren, weil ggf. notwendige Rückbaumaßnahmen
und Herstellung der Bebaubarkeit der beiden Grundstücke eine 50%ige Abwertung
rechtfertigt.
In der Eröffnungsbilanz ist der berichtigte
Grundstückswert bereits berücksichtigt worden. Nunmehr ist bei der Bilanz der
Stadtwerke zum 31.12.2013 ebenfalls der Grundstückswert im Anlagevermögen um
die besagten 50 % zu korrigieren. Zum Ausgleich des reduzierten Anlagevermögens
ist deshalb die Entnahme von 754.607,00 € notwendig.
Für die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage ist der
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu entscheiden.
Beschlussantrag:
Die kaufmännische Betriebsleitung beantragt über die
Betriebskommission, den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, die
Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zum
Ausgleich des Ergebnisses der Neubewertung der Grundstücke der Bäderbetriebe im
Rahmen der Eröffnungsbilanz der Stadt Laubach zum 01.01.2006 754.607,00 € der
allgemeinen Rücklage der Stadtwerke Laubach zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
In der Gesamtbilanz der Stadt hat der Beschluss keine
negative Auswirkung, weil bereits in der Eröffnungsbilanz der Stadt der
geringere Grundstückswert vor der Übertragung aktiviert wurde. Mit der Entnahme
aus der allgemeinen Rücklage (Passivseite) wird die Reduzierung der
Grundstücksbewertung (Aktivseite) ausgeglichen.
Anlagen:
Darstellung der bilanziellen Auswirkung der
Berichtigung der Grundstücksbewertung.