Begründung:
Die 181. Vergleichende Prüfung „Personalmanagement“
wurde im Haushaltsjahr 2014 durchgeführt. Mit Schreiben vom 05. Mai 2015 hat
der Präsident des Hessischen Rechnungshofes den Schlussbericht gem. § 6 Abs. 1
Satz 4 Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften
in Hessen (ÜPKKG) vorgelegt.
Der komplette Schlussbericht ist im pdf-Format in der
Anlage zur Vorlage beigefügt. Der Schlussbericht ist auch im Internet unter www.laubach-online.de
nachzulesen.
Die Stadt Laubach hat in dieser vergleichenden Prüfung
überdurchschnittlich abgeschnitten.
Nachfolgend zitieren wir aus dem Schlussbericht.
- „Die Aktenführung in der
Stadt Laubach entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist
übersichtlich, transparent und damit sachgerecht.“ (S. 23)
- „Der Stellenplan der Stadt
Laubach und die vorliegenden excel-basierten Zusatzinformationen zu den
Stelleninhabern sind in dieser gebündelten Form ein sinnvolles
Steuerungsinstrument für den Personalkörper der Kommune.“ (S. 26)
- „In der Stadt Laubach
scheiden in den nächsten zehn Jahren ca. 29% der Beschäftigten aus. Dies
ist eine besondere Herausforderung für die Personalverwaltung, …..“ (S.
28)
- „Der Einsatz eines
systematischen Instruments zur Personalbedarfsbemessung in der Stadt
Laubach ist sachgerecht und ist Grundlage für einen wirtschaftlichen
Personaleinsatz.“ (S. 30)
- „Die Teilnehmerquote für
Fortbildungen lag in der Stadt Laubach im Prüfungszeitraum bei
durchschnittliche 33 % der Beschäftigten.“ (S. 34)
- „Wir empfehlen der Stadt
Laubach auf den vorhandenen Auswertungen ein Standardberichtswesen für den
Bereich des Personalwesens aufzubauen, …..“ ( S. 37)
- „in nur drei von 15
geprüften Körperschaften (Braunfels, Laubach, Roßdorf) sind die Maßnahmen
zur Personalentwicklung in einem schriftlichen Konzept dokumentiert. ….“
(S. 43)
- „Positiv hervorzuheben sind
z.B. die Stadt Laubach und die Gemeinde Roßdorf, die die
personalwirtschaftlichen Aufgaben sehr effizient und mit einem hohen Reifegrad
wahrnehmen und auch damit einen Beitrag zur Wiederherstellung der finanziellen
Handlungsfähigkeit leisten.“ (S. 45)
Wie aus dem Schlussbericht zu entnehmen ist , ist das
Prüfungsergebnis sehr zufriedenstellend. Wir möchten an dieser Stelle der
Personalverwaltung ein besonderes Lob aussprechen.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den
Schlussbericht der 181. Vergleichenden Prüfung „Personalmanagement“ zur Kenntnis.