Betreff
Kenntnisnahme über das Ergebnis der 181. Vergleichenden Prüfung "Personalmanagement"
Vorlage
738/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die 181. Vergleichende Prüfung „Personalmanagement“ wurde im Haushaltsjahr 2014 durchgeführt. Mit Schreiben vom 05. Mai 2015 hat der Präsident des Hessischen Rechnungshofes den Schlussbericht gem. § 6 Abs. 1 Satz 4 Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vorgelegt.

 

Der komplette Schlussbericht ist im pdf-Format in der Anlage zur Vorlage beigefügt. Der Schlussbericht ist auch im Internet unter www.laubach-online.de nachzulesen.

 

Die Stadt Laubach hat in dieser vergleichenden Prüfung überdurchschnittlich abgeschnitten.

Nachfolgend zitieren wir aus dem Schlussbericht.

 

  1. „Die Aktenführung in der Stadt Laubach entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist übersichtlich, transparent und damit sachgerecht.“ (S. 23)
  2. „Der Stellenplan der Stadt Laubach und die vorliegenden excel-basierten Zusatzinformationen zu den Stelleninhabern sind in dieser gebündelten Form ein sinnvolles Steuerungsinstrument für den Personalkörper der Kommune.“ (S. 26)
  3. „In der Stadt Laubach scheiden in den nächsten zehn Jahren ca. 29% der Beschäftigten aus. Dies ist eine besondere Herausforderung für die Personalverwaltung, …..“ (S. 28)
  4. „Der Einsatz eines systematischen Instruments zur Personalbedarfsbemessung in der Stadt Laubach ist sachgerecht und ist Grundlage für einen wirtschaftlichen Personaleinsatz.“ (S. 30)
  5. „Die Teilnehmerquote für Fortbildungen lag in der Stadt Laubach im Prüfungszeitraum bei durchschnittliche 33 % der Beschäftigten.“ (S. 34)
  6. „Wir empfehlen der Stadt Laubach auf den vorhandenen Auswertungen ein Standardberichtswesen für den Bereich des Personalwesens aufzubauen, …..“ ( S. 37)
  7. „in nur drei von 15 geprüften Körperschaften (Braunfels, Laubach, Roßdorf) sind die Maßnahmen zur Personalentwicklung in einem schriftlichen Konzept dokumentiert. ….“ (S. 43)
  8. „Positiv hervorzuheben sind z.B. die Stadt Laubach und die Gemeinde Roßdorf, die die personalwirtschaftlichen Aufgaben sehr effizient und mit einem hohen Reifegrad wahrnehmen und auch damit einen Beitrag zur Wiederherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit leisten.“ (S. 45)

 

 

Wie aus dem Schlussbericht zu entnehmen ist , ist das Prüfungsergebnis sehr zufriedenstellend. Wir möchten an dieser Stelle der Personalverwaltung ein besonderes Lob aussprechen.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht der 181. Vergleichenden Prüfung „Personalmanagement“  zur Kenntnis.