Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach III
Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Vorlage
689/2015
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen Herrn Reiner Rahn, abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes  eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Herr Reiner Rahn wurde als Ortsgerichtsschöffe wieder vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Reiner Rahn gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen   des Ortsgerichtes Laubach III für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.