Begründung:
Über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der
Haushaltssatzung mit –plan 2015 sowie deren Anlagen wurde im Rahmen einer
Klausurtagung des Magistrates beraten. Der Magistrat hat den Entwurf am
09.10.2014/10.10.2014 abschließend festgestellt.
Gem. § 97 Abs. 1 HGO wurde der vom Magistrat
festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung am 12.11.2014 der
Stadtverordnetenversammlung mit der Haushaltsrede des Bürgermeisters zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nach öffentlicher Auslegung und Beratung in den
einzelnen Gremien wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem.
§ 97 Abs. 3 HGO von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung
beraten und beschlossen.
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ergeben sich aus
dem Vorbericht, den Erläuterungen zu den einzelnen Produktplänen sowie den
Ausführungen in der Haushaltsrede des Bürgermeisters.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
(Klug)
Bürgermeister
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den
Haupt- und Finanzausschuss, den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss
sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
stimmt der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2015
zu. Der Haushaltsplan wird
a) im
Ergebnishaushalt |
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im
ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
15.716.048,00 EUR |
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mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
16.070.473,00 EUR |
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im
außerordentlichen Ergebnis |
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mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
0,00 EUR |
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mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
300,00 EUR |
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mit
einem Fehlbedarf von |
354.725,00 EUR |
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b) im
Finanzhaushalt |
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mit
dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit |
13.655,00 EUR |
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und
dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf |
555.600,00 EUR |
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Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf |
841.610,00 EUR |
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Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf |
286.000,00 EUR |
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Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf |
781.130,00 EUR |
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mit
einem Finanzmittelfehlbedarf von |
767.485,00 EUR |
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festgesetzt. Weiterhin nimmt die
Stadtverordnetenversammlung von der Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2018
Kenntnis und beschließt das zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Anlagen:
Haushaltsplan 2015 – Entwurf
(liegt bereits vor);
Veränderungsliste zum
Haushaltsplan 2015;
Gesamtergebnis- und
Gesamtfinanzhaushalt 2015;