Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit -plan 2015 und Anlagen
Vorlage
673/2014
Aktenzeichen
902.41/lo.
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan 2015 sowie deren Anlagen wurde im Rahmen einer Klausurtagung des Magistrates beraten. Der Magistrat hat den Entwurf am 09.10.2014/10.10.2014 abschließend festgestellt.

 

Gem. § 97 Abs. 1 HGO wurde der vom Magistrat festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung am 12.11.2014 der Stadtverordnetenversammlung mit der Haushaltsrede des Bürgermeisters zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach öffentlicher Auslegung und Beratung in den einzelnen Gremien wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem. § 97 Abs. 3 HGO von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

 

Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ergeben sich aus dem Vorbericht, den Erläuterungen zu den einzelnen Produktplänen sowie den Ausführungen in der Haushaltsrede des Bürgermeisters.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

 

(Klug)
Bürgermeister

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss, den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 zu. Der Haushaltsplan wird

 

 

a)    im Ergebnishaushalt

 

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

15.716.048,00 EUR

 

 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.070.473,00 EUR

 

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 EUR

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

300,00 EUR

 

 

 

 

mit einem Fehlbedarf von

354.725,00 EUR

 

 

 

 

 

b)   im Finanzhaushalt

 

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

13.655,00 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

555.600,00 EUR

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

841.610,00 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

286.000,00 EUR

 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

781.130,00 EUR

 

 

mit einem Finanzmittelfehlbedarf von

767.485,00 EUR

 

 

 

festgesetzt. Weiterhin nimmt die Stadtverordnetenversammlung von der Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2018 Kenntnis und beschließt das zugrunde liegende Investitionsprogramm.

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Haushaltsplan 2015 – Entwurf (liegt bereits vor);

Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2015;

Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt 2015;