Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Laubach zum 01.01.2015
Vorlage
662/2014
Aktenzeichen
020.051
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gemäß § 38 Abs. 1 HGO beträgt die Zahl der Gemeindevertreter in Gemeinden

 

            mit 10.001 bis zu 25.000     Einwohner    37

            mit   5.001 bis zu 10.000     Einwohner    31.

 

Aufgrund des demographischen Wandels liegt die Einwohnerzahl Laubach’s unter 10.000 Einwohner. Es ist zu erwarten dass bei der nächsten Kommunalwahl die Zahl der Gemeindevertreter entsprechend der gesetzlichen Regelung von derzeit 37 auf 31 reduziert wird.

Der Magistrat empfiehlt unter Berücksichtigung der zu erwartenden Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter und aus Gründen der Haushaltskonsolidierung die Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrates von derzeit  8 auf 4 zu reduzieren. Mit dieser Reduzierung hat das neu gewählte Parlament dann die Möglichkeit durch eine weitere Änderung der Hauptsatzung die Anzahl herauf zu setzen.

 

Gemäß § 6 Absatz 2 HGO bedarf die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Im letzten Jahr der Wahlzeit der Gemeindevertretung sollen keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vorgenommen werden.

 

Eine Reduzierung der Mitglieder der Ortsbeiräte wird von den Ortsbeiräten abgelehnt. Die zu bildenden Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl sind in der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der nächsten Kommunalwahl festzulegen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu entscheiden.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und nach Anhörung der Ortsbeiräte den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Laubach zum 01.01.2015. Der Wortlaut der Satzung ist der Vorlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Reduzierung der Mandatsträger ergibt sich ein Einsparpotential von 4* weniger Sitzungsgelder pro Sitzungsrunde.

 

Anlagen:

 

Entwurf der 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung