Begründung:
Gemäß § 38 Abs. 1 HGO beträgt
die Zahl der Gemeindevertreter in Gemeinden
mit 10.001 bis zu 25.000 Einwohner
37
mit 5.001 bis zu
10.000 Einwohner 31.
Aufgrund des demographischen
Wandels liegt die Einwohnerzahl Laubach’s unter 10.000 Einwohner. Es ist zu
erwarten dass bei der nächsten Kommunalwahl die Zahl der Gemeindevertreter
entsprechend der gesetzlichen Regelung von derzeit 37 auf 31 reduziert wird.
Der Magistrat empfiehlt
unter Berücksichtigung der zu erwartenden Reduzierung der Anzahl der
Gemeindevertreter und aus Gründen der Haushaltskonsolidierung die Anzahl der
ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrates von derzeit 8 auf 4 zu reduzieren. Mit dieser Reduzierung
hat das neu gewählte Parlament dann die Möglichkeit durch eine weitere Änderung
der Hauptsatzung die Anzahl herauf zu setzen.
Gemäß § 6 Absatz 2 HGO
bedarf die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung der
Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Im letzten Jahr der
Wahlzeit der Gemeindevertretung sollen keine wesentlichen Änderungen der
Hauptsatzung vorgenommen werden.
Eine Reduzierung der
Mitglieder der Ortsbeiräte wird von den Ortsbeiräten abgelehnt. Die zu
bildenden Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl sind in der konstituierenden Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung nach der nächsten Kommunalwahl festzulegen.
Es wird gebeten, wie
vorgeschlagen zu entscheiden.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über
den Haupt- und Finanzausschuss und nach Anhörung der Ortsbeiräte den Antrag,
die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
der Stadt Laubach zum 01.01.2015. Der Wortlaut der Satzung ist der Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Reduzierung der
Mandatsträger ergibt sich ein Einsparpotential von 4* weniger Sitzungsgelder
pro Sitzungsrunde.
Anlagen:
Entwurf der 4.
Änderungssatzung der Hauptsatzung