Betreff
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Stadtteil Gonterskirchen
hier: Beantragung einer Zuwendung beim Land Hessen
Vorlage
621/2014
Aktenzeichen
131.31
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Im Rahmen von Begehungen des Feuerwehrgerätehauses Gonterskirchen wurde durch den technischen Prüfdienst, letztmalig am 01.04.2014, ein erheblicher Platzbedarf für das Personal der Feuerwehr, der Fahrzeuge sowie Gerätschaften bestätigt. Eine Erweiterung scheidet aus baurechtlichen Gründen aus. Eine Projektgruppe der Feuerwehr Gonterskirchen hat sich bereits im Vorfeld intensiv mit einem Neubau, der Gebäudeart sowie der räumlichen Lage befasst. Als Standort wurde eine Fläche im nicht realisierten Bebauungsplan „Hutsberg“, unterhalb der Kreuzung der L 3138 sowie K 190, gewählt. Das Ergebnis ist der Verwaltung im Rahmen einer Präsentation am 15.05.2014 vorgestellt worden (siehe Vermerk 16.05.2014). Im Anschluss hat das Planungsbüro Lambrecht aus Mücke die Entwurfsüberarbeitung aufgenommen und die zu erwartenden Baukosten nach der ersten Ebene der DIN 276 ermittelt. Am 13.06.2014 fand eine abschließende Besprechung und letztmalig Anpassung des Planentwurfes mit dem Vorsitzenden der Projektgruppe statt. Der Vorentwurf wurde sodann am 23.06.2014 dem Kreisbrandinspektor zur Freigabe vorgelegt. Der Zuwendungsantrag muss spätestens bis zum 01.08.2014 dem Kreisbrandinspektor des Landkreises Gießen zur Prüfung vorliegen. Eventuelle Anlagen können im Einzelfall noch nachgereicht werden.  Im Oktober 2014 wird die Prioritätenliste bekannt gegeben.

 

Die Baukostenhöhe für das reine Gebäude mit Außen- und Verkehrsanlagen wird bei dem derzeitigen Planungsstand mit 950.000,00 Euro beziffert. Die Kosten wurden zum einen auf der Grundlage zweier ähnlich großer, kürzlich realisierter Feuerwehrgerätehäuser im Landkreis, zum anderen nach den Kostenkennwerten des Baukosteninformationszentrums ermittelt. Neben dem eigentlichen Gebäude bedarf es einer Errichtung von umfangreichen Verkehrsanlagen (Ausweitung Zufahrt Landesstraße, Erschließungsstraße, Parkflächen). Weiter muss eine Änderung des Bebauungsplanes „Hutsberg“ erfolgen. Einsparungspotenziale im Rahmen von Eigenleistungen in Höhe von 20% sind denkbar. Hierbei sind bei der Maßnahme im Besonderen das geltende Vergaberecht zu beachten, da eine Förderung mit Landesmittel erfolgt. Derzeit kann im günstigsten Fall von einer Förderhöhe in Höhe von  rd. 170.000,00 € ausgegangen werden.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Beantragung einer Zuwendung des Landes Hessen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Gonterskirchen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Vorerst keine.

 

Sollte allerdings eine Förderung für das Jahr 2015 in Aussicht gestellt werden,  sind dann für das Haushaltsjahr 2014 Mittel für Planungskosten und für das Haushaltsjahr 2015 für die Bauleistungen bereit zu stellen. Hierüber erfolgt eine gesonderte Beratung und Beschlussfassung der städtischen Gremien.

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

 

Anlagen:

 

Lageplan

Vermerk vom 16.05.2014 mit Anlagen

Protokollauszug vom 08.04.2014