hier: Beantragung einer Zuwendung beim Land Hessen
Begründung:
Im Rahmen von Begehungen des Feuerwehrgerätehauses
Gonterskirchen wurde durch den technischen Prüfdienst, letztmalig am 01.04.2014,
ein erheblicher Platzbedarf für das Personal der Feuerwehr, der Fahrzeuge sowie
Gerätschaften bestätigt. Eine Erweiterung scheidet aus baurechtlichen Gründen
aus. Eine Projektgruppe der Feuerwehr Gonterskirchen hat sich bereits im
Vorfeld intensiv mit einem Neubau, der Gebäudeart sowie der räumlichen Lage
befasst. Als Standort wurde eine Fläche im nicht realisierten Bebauungsplan
„Hutsberg“, unterhalb der Kreuzung der L 3138 sowie K 190, gewählt. Das
Ergebnis ist der Verwaltung im Rahmen einer Präsentation am 15.05.2014
vorgestellt worden (siehe Vermerk 16.05.2014). Im Anschluss hat das
Planungsbüro Lambrecht aus Mücke die Entwurfsüberarbeitung aufgenommen und die
zu erwartenden Baukosten nach der ersten Ebene der DIN 276 ermittelt. Am 13.06.2014
fand eine abschließende Besprechung und letztmalig Anpassung des Planentwurfes
mit dem Vorsitzenden der Projektgruppe statt. Der Vorentwurf wurde sodann am 23.06.2014
dem Kreisbrandinspektor zur Freigabe vorgelegt. Der Zuwendungsantrag muss spätestens
bis zum 01.08.2014 dem Kreisbrandinspektor des Landkreises Gießen zur
Prüfung vorliegen. Eventuelle Anlagen können im Einzelfall noch nachgereicht
werden. Im Oktober 2014 wird die Prioritätenliste
bekannt gegeben.
Die Baukostenhöhe für das reine Gebäude mit Außen-
und Verkehrsanlagen wird bei dem derzeitigen Planungsstand mit 950.000,00 Euro
beziffert. Die Kosten wurden zum einen auf der Grundlage zweier ähnlich großer,
kürzlich realisierter Feuerwehrgerätehäuser im Landkreis, zum anderen nach den
Kostenkennwerten des Baukosteninformationszentrums ermittelt. Neben dem
eigentlichen Gebäude bedarf es einer Errichtung von umfangreichen
Verkehrsanlagen (Ausweitung Zufahrt Landesstraße, Erschließungsstraße,
Parkflächen). Weiter muss eine Änderung des Bebauungsplanes „Hutsberg“ erfolgen.
Einsparungspotenziale im Rahmen von Eigenleistungen in Höhe von 20% sind
denkbar. Hierbei sind bei der Maßnahme im Besonderen das geltende Vergaberecht
zu beachten, da eine Förderung mit Landesmittel erfolgt. Derzeit kann im günstigsten
Fall von einer Förderhöhe in Höhe von rd.
170.000,00 € ausgegangen werden.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
sowie den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Beantragung einer
Zuwendung des Landes Hessen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil
Gonterskirchen.
Finanzielle Auswirkungen:
Vorerst
keine.
Sollte
allerdings eine Förderung für das Jahr 2015 in Aussicht gestellt werden, sind dann für das Haushaltsjahr 2014 Mittel
für Planungskosten und für das Haushaltsjahr 2015 für die Bauleistungen bereit
zu stellen. Hierüber erfolgt eine gesonderte Beratung und Beschlussfassung der
städtischen Gremien.
Um Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
Lageplan
Vermerk vom 16.05.2014 mit Anlagen
Protokollauszug vom 08.04.2014