Betreff
Jahresabschluss des Eigenbetriebs "Stadtwerke Laubach" zum 31.12.2012
Vorlage
619/2014
Aktenzeichen
801.29/lo.
Art
Vorlage Stadtwerke

Begründung:

 

Die Betriebsleitung der Stadtwerke Laubach hat der Wirtschaftsprüfungs- und Revisionsgesellschaft RGT Treuhand mbH, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2013, den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss der Stadtwerke Laubach für das Geschäftsjahr 2012 zu prüfen.

 

Der geprüfte Jahresabschluss liegt nunmehr vor und wird mit dieser Beschlussvorlage an die Mitglieder der Betriebskommission sowie die Fraktionsvorsitzenden verteilt.

 

Der Jahresabschluss vom 31.12.2012 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie weiteren Anlagen – wurde nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes in der z.Zt. gültigen Fassung erstellt. Die einzelnen Positionen der Einnahmen und Ausgaben sowohl der Erfolgs- als auch der Vermögenspläne sind ausführlich im Jahresabschluss erläutert.

 

Schließlich vermittelt der Jahresabschluss 2012 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- u. Ertragslage des Eigenbetriebes, so das gebeten wird, wie beantragt zu beschließen.

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Die Betriebskommission der Stadtwerke Laubach empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach wolle beschließen:

 

a)    Der von der Wirtschaftsprüfungs- und Revisionsgesellschaft RGT Treuhand mbH, 61169 Friedberg, geprüfte Jahresabschluss der Stadtwerke Laubach zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von EUR 16.045.368,03  und einem Jahresverlust von EUR 268.054,50 wird gem. § 27 Abs. 3 EigBGes festgestellt.

 

b)    Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Wasserversorgung von EUR 18.760,79 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

c)    Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von EUR 20.401,01 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

d)    Der Jahresverlust des Betriebszweiges Bäderbetriebe von EUR 307.216,30 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

e)    Der Betriebsleitung der Stadtwerke Laubach wird für das Wirtschaftsjahr 2012 die Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Jahresabschlussarbeiten 2012 der Stadtwerke Laubach