Betreff
Treppe von der Tiefgarage zum Marktplatz
Vorlage
612/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Wie bereits mehrfach im Magistrat berichtet, liegt das Eigentum dieser Treppenanlage von der Tiefgarage zum Durchgang zwischen Apotheke und Nahkauf bei den Eigentümern der dortigen Wohnhäusern. In der Vergangenheit gab es schon häufiger Gespräche für die Instandhaltung bzw. Verkehrssicherungspflicht wer im Winter hierfür zuständig ist. Die dortigen Pflanzbeete sowie auch Reinigungsarbeiten aber auch die Verkehrssicherungspflicht im Winter wurde von der Stadt immer ausgeführt.

 

Ferner wurde uns in Gesprächen mit der Hausverwaltung bekannt, dass im Rahmen von Zwangsversteigerungen einiger Wohnungen der Wohnungseigentümergemeinschaft in den 90er-Jahren vom Amtsgericht die eingetragenen Wegerechte in Bezug auf die Treppe für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Laubach gelöscht worden sind. Somit besteht faktisch z.Zt. nur in Teilen Wegerecht für die Öffentlichkeit.

 

In einer erneuten Eigentümerversammlung Anfang des Jahres 2014 haben sich die Eigentümer darüber verständigt, dass es ein vordringliches Interesse gibt, dass die Angelegenheit für diese Treppenanlage geregelt wird.

 

Gerne erteilt die Eigentümergemeinschaft der Stadt Laubach das Recht, den Weg zwischen Tiefgarage und Marktplatz zu pflastern, jedoch sollte man erst die Treppenanlage wieder herstellen, bevor man dieses Projekt in Angriff nimmt.

 

Der Eigentümergemeinschaft liegen nun drei Angebote zwischen 20.000 – 26.000 € für die Ausführung bzw. zu Instandhaltungsarbeiten der Treppenanlage vor. Ferner ein Angebot über ein Ingenieurbüro. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme würden sich auf 30.000 € incl. der Kosten für ein Ingenieurbüro belaufen. Die Eigentümergemeinschaft hat nun angefragt, ob es nicht möglich wäre, die Mittel, die die Stadt Laubach für die Pflasterung des Weges bereitgestellt hat, in diese Maßnahme mit einfließen zu lassen.

 

Über das Entfernen der Pflanzbeete auf dem Parkdeck möchten die Eigentümer entscheiden, wenn die Angelegenheit Treppenanlage / Einfahrtbereich Tiefgarage geklärt ist. Die Eigentümer signalisieren aber Interesse an der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt. Diese Maßnahme soll durchgeführt werden, um mehr Parkraum für die Eigentümer und die Ärzte zu schaffen.

 

Die Eigentümergemeinschaft stellt in Frage, dass die Einfahrt der Tiefgarage nicht der Stadt Laubach gehört und auch hier geregelt werden müste, dass für diesen Teilbereich für das Flurstück Nr. 1675/1 die entsprechende Verkehrssicherungspflicht übernommen werden muss.

 

Aus unseren Unterlagen geht jedoch hervor, dass für diese Fläche bereits eine Dienstbarkeit (siehe beigefügten Aktenvermerk) und somit auch eine Instandhaltungs- u. Verkehrssicherungspflicht, ggf. Winterdienst besteht. Sollte im Rahmen des Verfahrens etwas anderes festgestellt werden, wird die Verwaltung berichten.

 

Im Zuge der Übernahme der Instandhaltungspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst, regelmäßiger Pflege und öffentlicher Lasten würden dann die Eigentümer auch wieder das Wegerecht für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Laubach für diese Treppenanlage sowie den Eingangsbereich zur Tiefgarage in ihr Grundbuch eintragen lassen.

 

Ferner bittet die Eigentümergemeinschaft darum, wenn die Treppenanlage entsprechend hergestellt wird, wenn dort durch Pflasterarbeiten Pflastersteine übrig bleiben, diese im Bauhof eingelagert werden und ggf. für die in Zukunft herzustellenden Parkplätze auf der Tiefgaragendach zu verwenden sind.

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag über den Bauausschuss, den Haupt-. und Finanzausschuss, den Ortsbeirat Laubach, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, nach den abgeschlossenen Renovierungsarbeiten durch die Eigentümergemeinschaft die dauerhafte Instandhaltungspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst, regelmäßige Pflege und öffentliche Lasten für die Treppenanlage von der Tiefgarage zum Marktplatz sowie eine Mittelumschichtung in Höhe von 10.000 € für die geplante Pflasterung zwischen Tiefgarage und Eingang des Nahkaufes für die Renovierungsarbeiten zur Instandhaltung dieser Treppe zu übernehmen.