Begründung:
Wie bereits mehrfach im
Magistrat berichtet, liegt das Eigentum dieser Treppenanlage von der Tiefgarage
zum Durchgang zwischen Apotheke und Nahkauf bei den Eigentümern der dortigen
Wohnhäusern. In der Vergangenheit gab es schon häufiger Gespräche für die Instandhaltung
bzw. Verkehrssicherungspflicht wer im Winter hierfür zuständig ist. Die
dortigen Pflanzbeete sowie auch Reinigungsarbeiten aber auch die Verkehrssicherungspflicht
im Winter wurde von der Stadt immer ausgeführt.
Ferner wurde uns in
Gesprächen mit der Hausverwaltung bekannt, dass im Rahmen von
Zwangsversteigerungen einiger Wohnungen der Wohnungseigentümergemeinschaft in
den 90er-Jahren vom Amtsgericht die eingetragenen Wegerechte in Bezug auf die
Treppe für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Laubach gelöscht worden sind.
Somit besteht faktisch z.Zt. nur in Teilen Wegerecht für die Öffentlichkeit.
In einer erneuten
Eigentümerversammlung Anfang des Jahres 2014 haben sich die Eigentümer darüber
verständigt, dass es ein vordringliches Interesse gibt, dass die Angelegenheit
für diese Treppenanlage geregelt wird.
Gerne erteilt die
Eigentümergemeinschaft der Stadt Laubach das Recht, den Weg zwischen Tiefgarage
und Marktplatz zu pflastern, jedoch sollte man erst die Treppenanlage wieder
herstellen, bevor man dieses Projekt in Angriff nimmt.
Der
Eigentümergemeinschaft liegen nun drei Angebote zwischen 20.000 – 26.000 € für
die Ausführung bzw. zu Instandhaltungsarbeiten der Treppenanlage vor. Ferner
ein Angebot über ein Ingenieurbüro. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme würden
sich auf 30.000 € incl. der Kosten für ein Ingenieurbüro belaufen. Die
Eigentümergemeinschaft hat nun angefragt, ob es nicht möglich wäre, die Mittel,
die die Stadt Laubach für die Pflasterung des Weges bereitgestellt hat, in
diese Maßnahme mit einfließen zu lassen.
Über das Entfernen der
Pflanzbeete auf dem Parkdeck möchten die Eigentümer entscheiden, wenn die
Angelegenheit Treppenanlage / Einfahrtbereich Tiefgarage geklärt ist. Die
Eigentümer signalisieren aber Interesse an der Maßnahme zu einem späteren
Zeitpunkt. Diese Maßnahme soll durchgeführt werden, um mehr Parkraum für die
Eigentümer und die Ärzte zu schaffen.
Die
Eigentümergemeinschaft stellt in Frage, dass die Einfahrt der Tiefgarage nicht
der Stadt Laubach gehört und auch hier geregelt werden müste, dass für diesen
Teilbereich für das Flurstück Nr. 1675/1 die entsprechende
Verkehrssicherungspflicht übernommen werden muss.
Aus unseren Unterlagen
geht jedoch hervor, dass für diese Fläche bereits eine Dienstbarkeit (siehe beigefügten
Aktenvermerk) und somit auch eine Instandhaltungs- u. Verkehrssicherungspflicht,
ggf. Winterdienst besteht. Sollte im Rahmen des Verfahrens etwas anderes
festgestellt werden, wird die Verwaltung berichten.
Im Zuge der Übernahme
der Instandhaltungspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst,
regelmäßiger Pflege und öffentlicher Lasten würden dann die Eigentümer auch
wieder das Wegerecht für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Laubach für diese
Treppenanlage sowie den Eingangsbereich zur Tiefgarage in ihr Grundbuch
eintragen lassen.
Ferner bittet die
Eigentümergemeinschaft darum, wenn die Treppenanlage entsprechend hergestellt
wird, wenn dort durch Pflasterarbeiten Pflastersteine übrig bleiben, diese im
Bauhof eingelagert werden und ggf. für die in Zukunft herzustellenden Parkplätze
auf der Tiefgaragendach zu verwenden sind.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag über den Bauausschuss, den
Haupt-. und Finanzausschuss, den Ortsbeirat Laubach, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, nach den abgeschlossenen
Renovierungsarbeiten durch die Eigentümergemeinschaft die dauerhafte
Instandhaltungspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst, regelmäßige
Pflege und öffentliche Lasten für die Treppenanlage von der Tiefgarage zum
Marktplatz sowie eine Mittelumschichtung in Höhe von 10.000 € für die geplante
Pflasterung zwischen Tiefgarage und Eingang des Nahkaufes für die Renovierungsarbeiten
zur Instandhaltung dieser Treppe zu übernehmen.