Begründung:
Die Hessische
Gemeindeordnung erlaubt es gem. § 38 HGO die Zahl der Gemeindevertreter spätestens
zwölf Monate vor Ablauf der Wahlzeit zu ändern. In Abs. 1 des § 38 der HGO sind
Richtzahlen vorgegeben, welche aber gem. Abs. 2 auf die nächstniedrigere
Größengruppe oder eine dazwischenliegende ungerade Zahl festgelegt werden kann.
Für Laubach bedeutet
dies, dass nach § 38 HGO im Moment nur noch 31 Gemeindevertreter zu wählen
wären. Wie schon erwähnt ist eine Absenkung auf die nächstniedrigere Gruppe
möglich, dies wären 23 Gemeindevertreter. Eine Anzahl von 25, 27 und 29 wäre
auch zulässig.
Bei der letzten
Kommunalwahl hatten wir genau zum Stichtag 10.001 Einwohner und mussten danach
wieder 37 Sitze im Parlament haben.
Die Diskussion über eine
Verkleinerung des Stadtparlamentes wurde bereits in den gemeinsamen Treffen zum
Rettungsschirm behandelt.
Vorteile einer
Parlamentsverkleinerung auf der einen Seite im finanziellen Bereich (Sitzungsgelder,
Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten, Fraktionsgelder) aber auch im
organisatorischen Bereich (Abrechnung der Entschädigungen, Papierkosten etc.)
Ferner darf auch die
Frage nach der Politikverdrossenheit gestellt werden. So kam es in Laubach zum
Glück noch nicht dazu, dass Parlamentssitze durch Nachrücker nicht besetzt
werden konnten. Man weiß aber aus Gesprächen mit den einzelnen Fraktionen und
Stadtverordneten, dass eine komplette Liste aufzustellen von Kommunalwahl zu
Kommunalwahl schwieriger wird.
Es ist zu beachten, dass
dieser Beschluss nur mit einer 2/3-Mehrheit gefasst werden darf.
Die Frage nach den Sitzen
in den Ortsbeiräten sollte nochmals abgefragt werden, ferner muss
sichergestellt werden, dass sich die einzelnen politischen Gruppierungen vor
der Kommunalwahl gemeinsam mit der Stadt Laubach austauschen, dass genügend
Personen für eine Wahl in den Ortsbeiräten zusammenkommen (Bsp. Altenhain
letzte Kommunalwahl).
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss
den Antrag die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen die Zahl der
Stadtverordneten auf 23 festzulegen.
Finanzielle Auswirkungen: