Betreff
Antrag auf Reduzierung der Zahl der Stadtverordneten auf 23
Vorlage
609/2014
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Hessische Gemeindeordnung erlaubt es gem. § 38 HGO die Zahl der Gemeindevertreter spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Wahlzeit zu ändern. In Abs. 1 des § 38 der HGO sind Richtzahlen vorgegeben, welche aber gem. Abs. 2 auf die nächstniedrigere Größengruppe oder eine dazwischenliegende ungerade Zahl festgelegt werden kann.

 

Für Laubach bedeutet dies, dass nach § 38 HGO im Moment nur noch 31 Gemeindevertreter zu wählen wären. Wie schon erwähnt ist eine Absenkung auf die nächstniedrigere Gruppe möglich, dies wären 23 Gemeindevertreter. Eine Anzahl von 25, 27 und 29 wäre auch zulässig.

 

Bei der letzten Kommunalwahl hatten wir genau zum Stichtag 10.001 Einwohner und mussten danach wieder 37 Sitze im Parlament haben.

 

Die Diskussion über eine Verkleinerung des Stadtparlamentes wurde bereits in den gemeinsamen Treffen zum Rettungsschirm behandelt.

 

Vorteile einer Parlamentsverkleinerung auf der einen Seite im finanziellen Bereich (Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten, Fraktionsgelder) aber auch im organisatorischen Bereich (Abrechnung der Entschädigungen, Papierkosten etc.)

 

Ferner darf auch die Frage nach der Politikverdrossenheit gestellt werden. So kam es in Laubach zum Glück noch nicht dazu, dass Parlamentssitze durch Nachrücker nicht besetzt werden konnten. Man weiß aber aus Gesprächen mit den einzelnen Fraktionen und Stadtverordneten, dass eine komplette Liste aufzustellen von Kommunalwahl zu Kommunalwahl schwieriger wird.

 

Es ist zu beachten, dass dieser Beschluss nur mit einer 2/3-Mehrheit gefasst werden darf.

 

Die Frage nach den Sitzen in den Ortsbeiräten sollte nochmals abgefragt werden, ferner muss sichergestellt werden, dass sich die einzelnen politischen Gruppierungen vor der Kommunalwahl gemeinsam mit der Stadt Laubach austauschen, dass genügend Personen für eine Wahl in den Ortsbeiräten zusammenkommen (Bsp. Altenhain letzte Kommunalwahl).

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen die Zahl der Stadtverordneten auf 23 festzulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen: