Bebauungsplan "Am Dörrenbergweg"
hier: - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs 1 BauGB
- Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a
BauGB
- Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach § 13
Abs. 2 und 3 BauGB
Begründung:
Die
landwirtschaftliche Hofanlage Dörrenbergweg 12, die, in zweiter Reihe liegend,
über eine knapp 50 Meter lange städtische Wegefläche (Flurstück 181) an den
Dörrenbergweg angebunden ist, stellt sich als überwiegend leer stehend und kaum
mehr sanierungsfähig dar.
Durch
die zukünftigen Eigentümer ist in Ergänzung der vorhandenen Bausubstanz oder
auch, nach entsprechender Niederlegung von Gebäuden/ Gebäudeteilen, die
ersatzweise Neuerrichtung von 3 bis 4 Wohneinheiten angedacht.
Nach
ersten konzeptionellen Überlegungen soll dies in Form von maximal vier einzeln
stehenden Gebäuden in eingeschossiger sowie grundsätzlich barrierefreier
Bauweise erfolgen.
Neben
der Nutzung durch den/die Eigentümer selbst kann/ soll darüber hinaus ein weitergehendes
Angebot für altersgerechtes Wohnen in der Kernstadt Laubach geschaffen werden.
Zur
gezielten planungsrechtlichen Vorbereitung des/der konzipierten Vorhaben(s) ist
die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Mit
der beabsichtigten Nachverdichtung im Innenbereich, zentral in der Kernstadt Laubach,
in privater Trägerschaft und unter besonderen Berücksichtigung des Aspektes
„altersgerechtes Wohnen“ entspricht das Planvorhaben in idealer Weise den mit
dem § 13a BauGB verfolgten Zielsetzungen des Gesetzgebers.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2(1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Am Dörrenbergweg“ in der Kernstadt Laubach.
Mit dem Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche
Grundlage geschaffen werden für die ergänzende bzw. ersatzweise Errichtung von
3 – 4 Wohneinheiten in Einzelhaus-Bauweise und somit für eine sinnvolle, leicht
verdichtete Nachnutzung der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche.
(2)
Der vorläufige
räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 0,77 ha zentral
in der Kernstadt Laubach am Dörrenbergweg und umfasst die Flste. 159, 179 und
181 in der Flur 6 der Gemarkung Laubach (Anwesen Dörrenbergweg 12).
(3)
Der Bebauungsplan
dient der Nachverdichtung im besiedelten Bereich; da zudem die sonstigen
Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan als Bebauungsplan
der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt.
Nach §
13a(2)1 i.V.m. § 13(3)1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2(4) BauGB abgesehen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Laubach wird, sofern
und soweit erforderlich, im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.
(4)
Die Durchführung
des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3
BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.