Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt
Bebauungsplan "RuheForst Gaulskopf/Buchwald"
hier: a) Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen der
Beteiligugnsverfahren gem. §§ 3 und 4 BauGB
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10(1) BauGB
c) Zusammenfassende Erklärung
Vorlage
597/2014
Aktenzeichen
752.279
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Zur Begründung wird auf die beigefügten umfangreichen Unterlagen verwiesen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Seite 1 – 23) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Der Bebauungsplan bleit im Ergebnis dessen gegenüber der Entwurfsverfassung (03/2014) inhaltlich ebenso unverändert wie der Umweltbericht.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 (1) BauGB den Bebauungsplan „RuheForst – Gaulskopf/Buchwald“ in der Kernstadt Laubach als Satzung und die Begründung einschließlich des Umweltberichtes dazu.
  4. Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 (3) BauGB – nach Genehmigung und der Wirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich – ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
  5. Dem Bebauungsplan (Satzung) ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 (4) ‚BauGB beizufügen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Investitionskosten für die Herstellung und den Betrieb des neuen RuheForst sind im HH 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt worden. Der HH wurde4 zwischenzeitlich vom RP Gießen genehmigt.

Anlagen:

 

Die ausführlichen Unterlagen zum Bauleitplanverfahren des Büro Seifert sind in der Anlage beigefügt.