Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "RuheForst - Gaulskopf/Buchwald"
hier: a) Abwägung über die abwägungsrelevanten Stellung-
nahmen im Rahmen der Verfahrensdurchführunggemäß §§ 3 und 4 BauGB
b) Beschlussfassung zur Feststellung der Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 6(6) i.V.m. § 2(1)
BauGB
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "RuheForst - Gaulskopf/Buchwald"
hier: a) Abwägung über die abwägungsrelevanten Stellung-
nahmen im Rahmen der Verfahrensdurchführunggemäß §§ 3 und 4 BauGB
b) Beschlussfassung zur Feststellung der Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 6(6) i.V.m. § 2(1)
BauGB
Vorlage
596/2014
Aktenzeichen
752.279
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Zur Begründung wird auf die umfangreiche Stellungnahme
des Planungsbüros besonders hingewiesen und Bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender
Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage
befindlichen Beschlussempfehlung (Seite 1 - 14) als Stellungnahmen der
Stadt Laubach.
- Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt gemäß § 6(6) i.V.m. §
2(1) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „RuheForst –
Gaulskopf – Buchwald“ östlich der Kernstadt Laubach fest; die zugehörige Begründung
und der Umweltbericht werden gebilligt.
- Die festgestellte
Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 (1) BauGB der höheren Verwaltungsbehörde,
dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen. Auf die
Bestimmungen des § 6(2) BauGB ist hinzuweisen.
- Die Erteilung der
Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Mit der
Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
notwendigen HH – Mittel für die Vorbereitung und Herstellung des neuen RuheForst
„Buchwald“ wurden im Haushalt 2013 und 2014 eingestellt. Der Haushalt ist von
dem RP Gießen genehmigt worden.
Anlagen:
Unterlagen zur abschließenden Beschlussfassung des
Planungsbüros Seifert, Linden