Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "RuheForst - Gaulskopf/Buchwald"
hier: a) Abwägung über die abwägungsrelevanten Stellung-
nahmen im Rahmen der Verfahrensdurchführunggemäß §§ 3 und 4 BauGB
b) Beschlussfassung zur Feststellung der Änderung des
Flächennutzungsplanes gemäß § 6(6) i.V.m. § 2(1)
BauGB
Vorlage
596/2014
Aktenzeichen
752.279
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Zur Begründung wird auf die umfangreiche Stellungnahme des Planungsbüros besonders hingewiesen und Bedarf keiner weiteren Erläuterung.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung (Seite 1 - 14) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt gemäß § 6(6) i.V.m. § 2(1) BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „RuheForst – Gaulskopf – Buchwald“ östlich der Kernstadt Laubach fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
  3. Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 (1) BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen. Auf die Bestimmungen des § 6(2) BauGB ist hinzuweisen.
  4. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die notwendigen HH – Mittel für die Vorbereitung und Herstellung des neuen RuheForst „Buchwald“ wurden im Haushalt 2013 und 2014 eingestellt. Der Haushalt ist von dem RP Gießen genehmigt worden.

Anlagen:

 

Unterlagen zur abschließenden Beschlussfassung des Planungsbüros Seifert, Linden