Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Beteiligungsbericht der Stadt Laubach 2012
Vorlage
584/2014
Aktenzeichen
800.51
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach der HGO sind die Kommunen dazu verpflichtet, einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligungen vorzulegen.

Eine besondere Verpflichtung über die Offenlegung der kommunalen Beteiligungen gitl gem. § 123 a HGO für Beteiligungen an Unternehmen, die in einer Rechtform des Privatrechts geführt werden und der kommunale Anteil mindestens 20 % beträgt. Dies gilt besonders für die beiden städtischen Eigengesellschaften, der LTS GmbH und der gLKB gGmbH.

 

Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung vorgesehen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

Beschlussantrag:

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2012 zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Veröffentlichung zu. Der Beteiligungsbericht ist an 5 Werktagen öffentlich in der Verwaltung auszulegen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

Beteiligungsbericht 2012