Betreff
Hessisches Dorfentwicklungsprogramm 2014
hier: Beratung u. Beschlussfassung über Antrag zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm
Vorlage
546/2014
Aktenzeichen
623.4
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatung der städtischen Gremien zum Haushalt 2014 wurde die Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000.- € zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm sowie die Umsetzung der ersten Phase des IKEK-Prozesses beschlossen. 

 

Bei der Gemeinsamen Sitzung des HFA/UBPVA am 25.02.2014 ist das Programm ausgiebig von Frau Müller-Mollenhauer von der Abteilung ländlicher Raum, Leitung Dorf- u. Regionalentwicklung, Landrat Lahn-Dill-Kreis vorgestellt worden. Bei der anschließenden Diskussion wurde auch die Frage nach der zukünftigen Ausweisung von Neubaugebieten beantwortete. Laut Frau Müller-Mollenhauer muss von Seiten der Kommune, auf der Grundlage einer Baulücken- und Leerstandbilanzierung der Nachweis erbracht werden, dass die Zuwachsflächen für eine positive Entwicklung der Kommune erforderlich sind und gleichzeitig die nachhaltige Innenentwicklung verfolgt wird.

 

Der Nachweis hierfür muss spätestens im IKEK-Verfahren erbracht werden.

 

Die Vorlage bildet einen wesentlichen Baustein der Antragsunterlagen. Die Bewerbung muss bis zum 17. März 2014 beim Landrat des Lahn-Dill-Kreises vorliegen.

 

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss sowie  den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach fasst den Beschluss auf Aufnahme aller Ortsteile als Förderschwerpunkt ins Hessische Dorfentwicklungsprogramm 2014. Im Anschluss an die Aufnahme wird ein Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) gemäß Leitfaden der HMWVL erarbeitet, welches im Weiteren das zentrale Steuerungselement im Rahmen der Dorfentwicklung und auch in anderen Bereichen kommunalen Handelns darstellt. Für den Förderzeitraum der Dorfentwicklung werden keine zur Innenentwicklung konkurrierenden Baugebiete ausgewiesen oder geplant.