hier: Aufhebung der Sperrvermerke gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 11.12.2013
Begründung:
Nach den gesetzlichen Vorgaben (EigenKontrollVerOrdnung)
müssen die kommunalen Hauptsammler befahren und festgestellte Mängel, je nach
Schadensklasse, kurz- oder mittelfristig beseitigt werden. Im Zuge dieser Überprüfungen
wurden im Kanalnetz in Laubach-Gonterskirchen im Bereich der „Marburger Straße“
und „Zum Sportplatz“ umfangreiche Schäden der Klasse 1 und 0 (höchste
Schadensklasse) festgestellt.
Neben den vorgenannten Schäden wiesen diese
Hauptsammler hydraulische Überlastungen auf, die nur über eine
Querschnittsvergrößerung der Kanäle, in offener Bauweise, beseitigt werden
können.
Im Rahmen des damaligen Sofortprogrammes 2006 wurde
für die Maßnahme „Zum Sportplatz/Marburger Straße“ ein Förderantrag beim Land
Hessen gestellt. Am 15.02.2008 ging bei
der Stadt Laubach dann der Bewilligungsbescheid, auf Grund der geprüften
förderfähigen Kosten in Höhe von 210.000,00 €, mit einem Betrag von 73.812,00 €
als Tilgungszuschuss ein.
Die Teilmaßnahme „Am Sportplatz“ wurde öffentlich
ausgeschrieben und im Jahr 2009 abgeschlossen.
Für den anderen Bauabschnitt „Marburger Straße“ wurde
eine erste Fristverlängerung bei der zuständigen Behörde beantragt, da seitens des damaligen Amtes für Straßen- und Verkehrswesen
Schotten (jetzt HessenMobil Schotten) im Juli 2009 signalisiert wurde, dass der
Ausbau der gesamten Ortsdurchfahrt Gonterskirchen geplant war. Da bis zum
heutigen Tag diese Straßenbaumaßnahme immer wieder vom zuständigen Ministerium verschoben
wurde, hat die „Oberste Wasserbehörde“ eine weitere Fristverlängerung ausgeschlossen.
Trotz wiederholender Gespräche mit Vertretern von
HessenMobil gibt es auch weiterhin keine verbindliche Zusage, dass der Ausbau
der Ortsdurchfahrt Gonterskirchen in naher Zukunft zur Ausführung gelangt.
Bei den Erörterungsgesprächen vom 12.09.2013, zuletzt
am 23.01.2014 im Regierungspräsidium Mittelhessen, mit Vertretern des
Fachdienstes Wasser- und Bodenschutz (Landkreis Gießen), der Oberen
Wasserbehörde (RP) sowie dem Hess.
Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Atl.
Oberste Wasserbehörde), dem Unterzeichner und dem technischen Betriebsleiter,
Herrn Bouda, wurde eine weitere
Fristverlängerung für die Erneuerung der betroffenen Kanäle in der Marburger
Straße aus den vorgenannten Argumenten sowie aus Gründen des Grundwasserschutzes
(EKVO) nicht zugestimmt.
Das bedeutet, dass die Maßnahme noch in diesem Jahr
umgesetzt und abgerechnet werden muss. Hinsichtlich des Verwendungsnachweises
wurde seitens des Ministeriums einer Einreichung bis Mitte des nächsten Jahres,
entgegenkommender Weise, zugestimmt.
Im Rahmen der Kanalbaumaßnahme erfolgt ein Ringschluss
der Wasserleitung zum Schutz vor Verkeimung.
Aus den vorgenannten Gründen wird die Aufhebung der
Sperrvermerke erforderlich.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach/ die Betriebskommission
der Stadtwerke Laubach stellen über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und
Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt die Aufhebung der Sperrvermerke
1)
bei dem Produkt
11.538.01 „Abwasserbeseitigung, Kanalauswechslung Marburger Straße“ in Höhe von
390.000,00 € sowie
2)
bei dem Produkt
11.533.01 „Wasserversorgung, Erweiterung Wasserleitung Marburger Straße“ in
Höhe von 39.000,00 €
für die sofortige Umsetzung der Maßnahme.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Mittel hierfür stehen, mit einem Sperrvermerk versehen, im Wirtschaftsplan 2014
der Stadtwerke Laubach unter den Produkten 11.538.01 / 1525.842000 (Abwasserbeseitigung)
sowie 11.533.01 / 1436.842000 (Wasserversorgung) haushaltsrechtlich zur
Verfügung.
Um Zustimmung wird gebeten.