Betreff
Kanalauswechslung im Rahmen der EKVO im Bereich der Marburger Straße in Laubach-Gonterskirchen
hier: Aufhebung der Sperrvermerke gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 11.12.2013
Vorlage
532/2014
Aktenzeichen
701.31
Art
Vorlage Stadtwerke

Begründung:

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben (EigenKontrollVerOrdnung) müssen die kommunalen Hauptsammler befahren und festgestellte Mängel, je nach Schadensklasse, kurz- oder mittelfristig beseitigt werden. Im Zuge dieser Überprüfungen wurden im Kanalnetz in Laubach-Gonterskirchen im Bereich der „Marburger Straße“ und „Zum Sportplatz“ umfangreiche Schäden der Klasse 1 und 0 (höchste Schadensklasse) festgestellt.

 

Neben den vorgenannten Schäden wiesen diese Hauptsammler hydraulische Überlastungen auf, die nur über eine Querschnittsvergrößerung der Kanäle, in offener Bauweise, beseitigt werden können.

 

Im Rahmen des damaligen Sofortprogrammes 2006 wurde für die Maßnahme „Zum Sportplatz/Marburger Straße“ ein Förderantrag beim Land Hessen gestellt.  Am 15.02.2008 ging bei der Stadt Laubach dann der Bewilligungsbescheid, auf Grund der geprüften förderfähigen Kosten in Höhe von 210.000,00 €, mit einem Betrag von 73.812,00 € als Tilgungszuschuss ein.

 

Die Teilmaßnahme „Am Sportplatz“ wurde öffentlich ausgeschrieben und im Jahr 2009 abgeschlossen.

 

Für den anderen Bauabschnitt „Marburger Straße“ wurde eine erste Fristverlängerung bei der zuständigen Behörde beantragt, da seitens  des damaligen Amtes für Straßen- und Verkehrswesen Schotten (jetzt HessenMobil Schotten) im Juli 2009 signalisiert wurde, dass der Ausbau der gesamten Ortsdurchfahrt Gonterskirchen geplant war. Da bis zum heutigen Tag diese Straßenbaumaßnahme immer wieder vom zuständigen Ministerium verschoben wurde, hat die „Oberste Wasserbehörde“ eine weitere Fristverlängerung ausgeschlossen.

 

Trotz wiederholender Gespräche mit Vertretern von HessenMobil gibt es auch weiterhin keine verbindliche Zusage, dass der Ausbau der Ortsdurchfahrt Gonterskirchen in naher Zukunft zur Ausführung gelangt.

 

Bei den Erörterungsgesprächen vom 12.09.2013, zuletzt am 23.01.2014 im Regierungspräsidium Mittelhessen, mit Vertretern des Fachdienstes Wasser- und Bodenschutz (Landkreis Gießen), der Oberen Wasserbehörde (RP)  sowie dem Hess. Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Atl. Oberste Wasserbehörde), dem Unterzeichner und dem technischen Betriebsleiter, Herrn Bouda,  wurde eine weitere Fristverlängerung für die Erneuerung der betroffenen Kanäle in der Marburger Straße aus den vorgenannten Argumenten sowie aus Gründen des Grundwasserschutzes (EKVO) nicht zugestimmt.

 

Das bedeutet, dass die Maßnahme noch in diesem Jahr umgesetzt und abgerechnet werden muss. Hinsichtlich des Verwendungsnachweises wurde seitens des Ministeriums einer Einreichung bis Mitte des nächsten Jahres, entgegenkommender Weise, zugestimmt.

 

Im Rahmen der Kanalbaumaßnahme erfolgt ein Ringschluss der Wasserleitung zum Schutz vor Verkeimung.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird die Aufhebung der Sperrvermerke erforderlich.

 

 

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach/ die Betriebskommission der Stadtwerke Laubach stellen über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Aufhebung der Sperrvermerke

 

1)    bei dem Produkt 11.538.01 „Abwasserbeseitigung, Kanalauswechslung Marburger Straße“ in Höhe von 390.000,00 € sowie

 

2)    bei dem Produkt 11.533.01 „Wasserversorgung, Erweiterung Wasserleitung Marburger Straße“ in Höhe von 39.000,00 €

 

für die sofortige Umsetzung der Maßnahme.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel hierfür stehen, mit einem Sperrvermerk versehen, im Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke Laubach unter den Produkten 11.538.01 / 1525.842000 (Abwasserbeseitigung) sowie 11.533.01 / 1436.842000 (Wasserversorgung) haushaltsrechtlich zur Verfügung.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.