Betreff
Verleihung der Ehrenbezeichnung "Ehrenstadtbrandinspektor" an Herrn Michael Sussmann
Vorlage
524/2014
Aktenzeichen
021.432
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung kann die Stadt Laubach ehrenamtlich Tätigen, die insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verleihen.

 

Die Voraussetzungen sind bei Herrn Michael Sussmann gegeben und gliedern sich in  ihren einzelnen Tätigkeiten wie folgt:

 

01.04.1972 – 31.12.1973                Jugendabteilung der Feuerwehr Laubach

Seit 01.01.1974 -                              Einsatzabteilung der Feuerwehr Laubach

29.01.1983 – 23.02.1985                Stellv. Wehrführer der Feuerwehr Laubach

13.11.1990 – 01.09.2003                Stellv. Stadtbrandinspektor der Feuerwehr der

Großgemeinde Laubach

11.05.1992 – 06.02.2004                Wehrführer der Feuerwehr Laubach

01.09.2003 – heute                         Stadtbrandinspektor der Feuerwehr der Groß-

                                                            gemeinde Laubach

 

Neben dem Einsatzdienst, ist Herr Sussmann engagiert im Vorstand des Vereins der Feuerwehr Laubach.

In Anerkennung seiner Verdienste wurde ihm am 28.06.1997 das Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande, am 10.08.2011 der Ehrenbrief des Landes Hessen, am 26.10.2012 das Goldene Brandschutzehrenzeichen und am 20.12.2013 für seine über 20-jährige Tätigkeit als Stadtverordneter die Ehrenbezeichnung „Stadtältester“, verliehen.

 

Es wird vorgeschlagen Herrn Sussmann für seine langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr die Ehrenbezeichnung „Ehrenstandbrandinspektor“ zu verleihen und die Ehrung bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Laubach am 14. März 2014 vorzunehmen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt  gem. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Laubach in der z. Z. gültigen Fassung bzw. gem. § 28 Abs. 2 HGO Herrn Michael Sussmann die Ehrenbezeichnung „Ehrenstadtbrandinspektor“  zu verleihen.