Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung kann die Stadt
Laubach ehrenamtlich Tätigen, die insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder
Amt ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verleihen.
Die Voraussetzungen sind bei Herrn Michael Sussmann gegeben
und gliedern sich in ihren einzelnen
Tätigkeiten wie folgt:
01.04.1972 – 31.12.1973 Jugendabteilung der Feuerwehr Laubach
Seit 01.01.1974 - Einsatzabteilung
der Feuerwehr Laubach
29.01.1983 – 23.02.1985 Stellv. Wehrführer der Feuerwehr Laubach
13.11.1990 – 01.09.2003 Stellv. Stadtbrandinspektor der Feuerwehr der
Großgemeinde Laubach
11.05.1992 – 06.02.2004 Wehrführer der Feuerwehr Laubach
01.09.2003 – heute Stadtbrandinspektor
der Feuerwehr der Groß-
gemeinde
Laubach
Neben dem Einsatzdienst, ist Herr Sussmann engagiert
im Vorstand des Vereins der Feuerwehr Laubach.
In Anerkennung seiner Verdienste wurde ihm am
28.06.1997 das Silberne Brandschutzehrenzeichen am Bande, am 10.08.2011 der
Ehrenbrief des Landes Hessen, am 26.10.2012 das Goldene Brandschutzehrenzeichen
und am 20.12.2013 für seine über 20-jährige Tätigkeit als Stadtverordneter die
Ehrenbezeichnung „Stadtältester“, verliehen.
Es wird vorgeschlagen Herrn Sussmann für seine
langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr die
Ehrenbezeichnung „Ehrenstandbrandinspektor“ zu verleihen und die Ehrung bei der
diesjährigen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Laubach am 14. März 2014 vorzunehmen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Laubach in der z. Z. gültigen Fassung bzw. gem. § 28 Abs. 2 HGO Herrn Michael Sussmann die Ehrenbezeichnung „Ehrenstadtbrandinspektor“ zu verleihen.