Begründung:
Die Stadt Laubach hat am
28.01.2013 den städtebaulichen Vertrag mit der Firma hessenENERGIE
unterschrieben.
In allen Gremien wurden
die Beschlüsse zum Thema Windkraft weitestgehend einstimmig gefasst und sich
dafür entschieden, sich nicht selber die
Planungshoheit mit den damit verbundenen Kosten aufzuerlegen, sondern dies
gemeinsam mit Projektentwicklungsgesellschaften (hessenENERGIE und Iterra)
durchzuführen. Ferner fanden im Vorfeld Informationsveranstaltungen in Lauter,
Freienseen und in Laubach statt.
Am 27.11.2013 fand eine Informationsveranstaltung
des Regierungspräsidiums Gießen bezgl. der Verträglichkeit Windenergieanlagen
im Vogelschutzgebiet Vogelsberg statt. An diesem Termin wurde ausführlich
erläutert, dass im Vogelschutzgebiet nur bei einigen wenigen Standorten
Windenergieanlagen möglich sind. Die Fläche bei Freienseen ist in diesem Plan
nicht mehr enthalten sowie eine kleine Teilfläche bei Lauter, die mit dem
Projektentwickler Iterra bearbeitet wird.
Die endgültigen
schriftlichen Ausführungen zu diesen Ausschlusskriterien sollen schriftlich
Mitte Januar 2014 vorliegen. Nach Vorlage dieser Ausführungen werden wir uns
wieder mit den Projektentwicklungsgesellschaften über den Fortgang von
Windenergieanlagen in Laubach unterhalten.
Im Moment wird der
Ausschluss von Windenergieanlagen im Plangebiet der Stadt Laubach damit
begründet, dass die Schwarzstorchpopulation über Jahre zurückgegangen ist und
durch diese Anlagen das Nahrungshabitat entsprechend verschlechtert wird.
Mögliche Ausweisungen in Zukunft könnten genehmigungsfähig sein, wenn sich
diese Population entsprechend ändert. Da die Projektentwicklungsgesellschaften
hier auch ihre eigenen Prüfungen bereits in Auftrag gegeben haben und hier
gegebenenfalls Konfliktpotential vorliegt, muss dies evtl. gegenseitig geprüft
werden. Ein Ausgang dieses Verfahrens bleibt abzuwarten.
Aus § 4 des
städtebaulichen Vertrages ergibt sich, dass sich die Kommune bereit erklärt, in
der gesetzlich gebotenen und möglichen Weise dieses Vorhaben entsprechend zu
unterstützen und zu fördern und alles unternimmt, um dem Vorhaben zum Erfolg zu
verhelfen. Es werden hierzu weitere Gespräche im Januar nach Vorlage der
bereits genannten Ausführungsbestimmungen folgen. Die hessenENERGIE besteht
darauf, dass für ihre Planungssicherheit, dass nun der Nutzungsvertrag für den
Bau, Betrieb und Unterhaltung für Windenergieanlagen abgeschlossen wird.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über
den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle den
beigefügten Nutzungsvertrag für den Bau, Betrieb und Unterhaltung von Windenergieanlagen
beschließen.