Betreff
Nutzungsvertrag für den Bau, Betrieb und Unterhaltung von Windenergieanlagen mit der hessenENERGIE Gesellschaft für rationale Energienutzung mbH
Vorlage
520/2013
Aktenzeichen
630.87
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadt Laubach hat am 28.01.2013 den städtebaulichen Vertrag mit der Firma hessenENERGIE unterschrieben.

 

In allen Gremien wurden die Beschlüsse zum Thema Windkraft weitestgehend einstimmig gefasst und sich dafür entschieden,  sich nicht selber die Planungshoheit mit den damit verbundenen Kosten aufzuerlegen, sondern dies gemeinsam mit Projektentwicklungsgesellschaften (hessenENERGIE und Iterra) durchzuführen. Ferner fanden im Vorfeld Informationsveranstaltungen in Lauter, Freienseen und in Laubach statt.

 

Am 27.11.2013 fand eine Informationsveranstaltung des Regierungspräsidiums Gießen bezgl. der Verträglichkeit Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Vogelsberg statt. An diesem Termin wurde ausführlich erläutert, dass im Vogelschutzgebiet nur bei einigen wenigen Standorten Windenergieanlagen möglich sind. Die Fläche bei Freienseen ist in diesem Plan nicht mehr enthalten sowie eine kleine Teilfläche bei Lauter, die mit dem Projektentwickler Iterra bearbeitet wird.

 

Die endgültigen schriftlichen Ausführungen zu diesen Ausschlusskriterien sollen schriftlich Mitte Januar 2014 vorliegen. Nach Vorlage dieser Ausführungen werden wir uns wieder mit den Projektentwicklungsgesellschaften über den Fortgang von Windenergieanlagen in Laubach unterhalten.

 

Im Moment wird der Ausschluss von Windenergieanlagen im Plangebiet der Stadt Laubach damit begründet, dass die Schwarzstorchpopulation über Jahre zurückgegangen ist und durch diese Anlagen das Nahrungshabitat entsprechend verschlechtert wird. Mögliche Ausweisungen in Zukunft könnten genehmigungsfähig sein, wenn sich diese Population entsprechend ändert. Da die Projektentwicklungsgesellschaften hier auch ihre eigenen Prüfungen bereits in Auftrag gegeben haben und hier gegebenenfalls Konfliktpotential vorliegt, muss dies evtl. gegenseitig geprüft werden. Ein Ausgang dieses Verfahrens bleibt abzuwarten.

 

Aus § 4 des städtebaulichen Vertrages ergibt sich, dass sich die Kommune bereit erklärt, in der gesetzlich gebotenen und möglichen Weise dieses Vorhaben entsprechend zu unterstützen und zu fördern und alles unternimmt, um dem Vorhaben zum Erfolg zu verhelfen. Es werden hierzu weitere Gespräche im Januar nach Vorlage der bereits genannten Ausführungsbestimmungen folgen. Die hessenENERGIE besteht darauf, dass für ihre Planungssicherheit, dass nun der Nutzungsvertrag für den Bau, Betrieb und Unterhaltung für Windenergieanlagen abgeschlossen wird.

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle den beigefügten Nutzungsvertrag für den Bau, Betrieb und Unterhaltung von Windenergieanlagen beschließen.