Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006
Vorlage
518/2013
Aktenzeichen
913.70
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit Schreiben vom 29.11.2013 – hier eingegangen am 04.12.2013 – hat die Revision des Landkreises Gießen mitgeteilt, dass sie die Eröffnungsbilanz der Stadt Laubach zum 01.01.2006 geprüft hat.

Die Stadtverordnetenversammlung hat gem. § 114 u HGO über das Prüfungsergebnis zu beraten und Beschluss den Magistrat zu entlasten. Beschluss und Eröffnungsbilanz sind öffentlich bekannt zu machen.

Die geprüfte Eröffnungsbilanz weist ein Eigenkapital in Höhe von 10.846.498,28 € aus. Weiterhin werden Sonderposten in Höhe von 4.574.507,58 € ausgewiesen. Im kommunalen Bereich haben diese Sonderposten den Charakter von Eigenkapital. Der Anteil des Eigenkapitals ohne Sonderposten entspricht einem Anteil von 25,39 % der Passiva. Mit Sonderposten erhöht sich der Eigenkapitalanteil auf 36,1 %  der Bilanzsumme.

Das Testat der Prüfung wurde in der nachfolgenden Position  (siehe Seite 21 des Prüfberichtes) eingeschränkt:

  • Fehlende körperliche Inventur

Im Übrigen wird auf den Inhalt des Prüfberichtes verwiesen.

Es wird empfohlen, wie vorgeschlagen zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat empfiehlt unter Beteiligung des Haupt- und Finanzausschusses, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,

  1. Die von der Revision des Landkreises Gießen geprüfte Eröffnungsbilanz zum 01.01.206 mit einer Bilanzsumme von 42.713.804,66 € und einem Eigenkapital in Höhe von 10.846.498,28 €, wird gemäß § 114 t HGO festgestellt.

  1. Dem Magistrat wird in Bezug auf die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 gemäß § 114 u HGO Entlastung erteilt.


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlagen:

Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz