Begründung:
Mit Schreiben vom 29.11.2013 – hier eingegangen am
04.12.2013 – hat die Revision des Landkreises Gießen mitgeteilt, dass sie die
Eröffnungsbilanz der Stadt Laubach zum 01.01.2006 geprüft hat.
Die Stadtverordnetenversammlung hat gem. § 114 u HGO
über das Prüfungsergebnis zu beraten und Beschluss den Magistrat zu entlasten.
Beschluss und Eröffnungsbilanz sind öffentlich bekannt zu machen.
Die geprüfte Eröffnungsbilanz weist ein Eigenkapital
in Höhe von 10.846.498,28 € aus. Weiterhin werden Sonderposten in Höhe von
4.574.507,58 € ausgewiesen. Im kommunalen Bereich haben diese Sonderposten den
Charakter von Eigenkapital. Der Anteil des Eigenkapitals ohne Sonderposten
entspricht einem Anteil von 25,39 % der Passiva. Mit Sonderposten erhöht sich
der Eigenkapitalanteil auf 36,1 % der Bilanzsumme.
Das Testat der Prüfung wurde in der nachfolgenden
Position (siehe Seite 21 des Prüfberichtes)
eingeschränkt:
- Fehlende körperliche
Inventur
Im Übrigen wird auf den Inhalt des Prüfberichtes
verwiesen.
Es wird empfohlen, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat empfiehlt unter Beteiligung des Haupt-
und Finanzausschusses, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
- Die von der Revision des
Landkreises Gießen geprüfte Eröffnungsbilanz zum 01.01.206 mit einer
Bilanzsumme von 42.713.804,66 € und einem Eigenkapital in Höhe von
10.846.498,28 €, wird gemäß § 114 t HGO festgestellt.
- Dem Magistrat wird in Bezug
auf die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 gemäß § 114 u HGO Entlastung
erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Bericht zur Prüfung der Eröffnungsbilanz