Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit -plan 2014 und Anlagen
Vorlage
507/2013
Aktenzeichen
902.41/lo.
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan 2014 sowie deren Anlagen wurde im Rahmen einer Klausurtagung des Magistrates beraten. Der Magistrat hat den Entwurf am 09.10.2013/10.10.2013 abschließend festgestellt.

 

Gem. § 97 Abs. 1 HGO wurde der vom Magistrat festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung am 13.11.2013 der Stadtverordnetenversammlung mit der Haushaltsrede des Bürgermeisters zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach öffentlicher Auslegung und Beratung in den einzelnen Gremien wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem. § 97 Abs. 3 HGO von der Stadtverordnetenversammlung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

 

Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ergeben sich aus dem Vorbericht, den Erläuterungen zu den einzelnen Produktplänen sowie den Ausführungen in der Haushaltsrede des Bürgermeisters.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

 

(Klug)
Bürgermeister

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss, den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 zu. Der Haushaltsplan wird

 

 

 

a)    im Ergebnishaushalt

 

 

 

im ordentlichen Ergebnis

 

 

 

 mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

15.239.994,00 EUR

 

 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.014.760,00 EUR

 

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0,00 EUR

 

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

300,00 EUR

 

 

 

 

mit einem Fehlbedarf von

775.066,00 EUR

 

 

 

 

 

b)   im Finanzhaushalt

 

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

-409.398,00 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

621.190,00 EUR

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

866.940,00 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

245.750,00 EUR

 

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

713.130,00 EUR

 

 

mit einem Finanzmittelfehlbedarf von

1.122.528,00 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

festgesetzt. Weiterhin nimmt die Stadtverordnetenversammlung von der Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2017 Kenntnis und beschließt das zugrunde liegende Investitionsprogramm.

 

 

 

Anlagen:

 

Haushaltsplan 2014 – Entwurf (liegt bereits vor);

Veränderungsliste zum Haushaltsplan 2014;

Gesamtergebnis- u. Gesamtfinanzhaushalt 2014;

Liste der Sperrvermerke;