Begründung:
Es
besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung
Laubach an eine Bundesbehörde, vertreten durch das Land Hessen –Hessen Mobil-,
zum Ausgleich der Bauprojekte „A5 – Eifa / Rimberg“ zu verkaufen. Die Bundesstraßenverwaltung besteht jedoch im
Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im
Grundbuch der Stadt Laubach.
Für
die Maßnahme werden 625.250 Ökopunkte mit einem Nettokaufpreis von 0,35 € pro
Punkt realisiert. Die Fläche ist bereits mit 2 Maßnahmen des „alten Amt für
Straßen- und Verkehrswesen“ und mit 1 Maßnahme der HLG belegt und auch mit den
entsprechenden Grundbucheinträgen versehen.
Beschlussantrag:
In
seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister
über den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen
Sicherung von 625.250 Ökopunkten für die Ausgleichsmaßnahme „A5 – Eifa / Rimberg“
aus der Parzelle Gemarkung Ruppertsburg, Flur 2, Flurstück 2, (Ökopunktefläche
4 in der Abteil 401 A1 / 402 A1) zugunsten der Bundesstraßenverwaltung zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
dem Verkauf von 625.250 Ökopunkten zu 0,35 €/Ökopunkte werden Einnahmen von
218.837,50 € erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhält die
HLG eine Vermittlungsgebühr von 6% von der Nettosumme, d.h. der Betrag reduziert
sich um 13.130,25 € auf 205.707,25 €.
Um Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
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Planauszug
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Entwurf
Vereinbarung