Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die dingliche Sicherung von Ökopunkten im Grundbuch der Stadt Laubach
Vorlage
500/2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Es besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung Laubach an eine Bundesbehörde, vertreten durch das Land Hessen –Hessen Mobil-, zum Ausgleich der Bauprojekte „A5 – Eifa / Rimberg“ zu verkaufen.  Die Bundesstraßenverwaltung besteht jedoch im Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt Laubach.

 

Für die Maßnahme werden 625.250 Ökopunkte mit einem Nettokaufpreis von 0,35 € pro Punkt realisiert. Die Fläche ist bereits mit 2 Maßnahmen des „alten Amt für Straßen- und Verkehrswesen“ und mit 1 Maßnahme der HLG belegt und auch mit den entsprechenden Grundbucheinträgen versehen.

 

 

 

Beschlussantrag:

 

In seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 625.250 Ökopunkten für die Ausgleichsmaßnahme „A5 – Eifa / Rimberg“ aus der Parzelle Gemarkung Ruppertsburg, Flur 2, Flurstück 2, (Ökopunktefläche 4 in der Abteil 401 A1 / 402 A1) zugunsten der Bundesstraßenverwaltung zu.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei dem Verkauf von 625.250 Ökopunkten zu 0,35 €/Ökopunkte werden Einnahmen von 218.837,50 € erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhält die HLG eine Vermittlungsgebühr von 6% von der Nettosumme, d.h. der Betrag reduziert sich um 13.130,25 € auf 205.707,25 €.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.

Anlagen:

 

-       Planauszug

-       Entwurf Vereinbarung