Betreff
Bestimmung des Wahltages der Bürgermeisterwahl gemäß § 42 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Vorlage
499/2013
Aktenzeichen
062.35
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Tag der Direktwahl wird durch die jeweilige Vertretungskörperschaft der Stadt bestimmt. Gleichzeitig wird der Termin einer möglicherweise notwendig werdenden Stichwahl festgelegt; eine Stichwahl findet nach § 39 Abs. 1b Satz 1 HGO frühestens am 2. und spätestens am 4. Sonntag nach der Wahl statt.

Bei der Bestimmung des Wahltages, der immer ein Sonntag sein muss, sind die Rahmenbedingungen des § 42 Abs. 3 Satz 1 HGO zu beachten. Die Wahl ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Die Dienstzeit des derzeitigen Stelleninhabers endet am 31.05.2015. Die Wahl wäre demnach in der Zeit vom 01.12.2014 und dem 28.02.2015 durchzuführen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat bittet die Stadtverordnetenversammlung über den Haupt- und Finanzausschuss, sie möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bestimmt gem. § 42 KWG den 07. Dezember 2014 als Termin für die Direktwahl des Bürgermeisters der Stadt Laubach. Der Termin für eine möglicherweise notwendig werdende Stichwahl wird auf den 21. Dezember 2014 bestimmt.