Begründung:
Im
§ 8 Abs. 7 der Gebührenordnung zur Friedhof- und Bestattungsordnung der Stadt
Laubach wird die Verlängerung des Nutzungsrechtes lediglich bis zum 31.12.2015
geregelt, sodass eine Gebührenänderung erforderlich wird.
Mit der
vorgesehenen Gebührenerhebung wird eine weitgehende Angleichung an die der
Stadt tatsächlich entstehenden Kosten angestrebt.
Abschließend
darf darauf hingewiesen werden, dass die Städte und Gemeinden des Landkreises
Gießen durch die Kommunalaufsicht – nicht zuletzt auch angesichts der
allgemeinen gegenwärtigen Finanzlage der Kommunen – auf ihre Verpflichtung hingewiesen
werden, die Gebührenhaushalte kostendeckend zu gestalten.
Die
im Beschlussantrag erbetenen Gebührenerhebungen sollen mit Wirkung vom 01.
Januar 2014 in Kraft treten, sodass gebeten wird, wie beantrag zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag
die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Friedhofsordnung der Stadt Laubach in der z.Zt. gültigen Fassung zum 01.01.2014.
Anlagen:
- 2.Änderungssatzung zur
Gebührenordnung
- Gebührenordnung –alt-