Betreff
2. Änderungssatzung der Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Laubach
Vorlage
492/2013
Aktenzeichen
752.042
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Im § 8 Abs. 7 der Gebührenordnung zur Friedhof- und Bestattungsordnung der Stadt Laubach wird die Verlängerung des Nutzungsrechtes lediglich bis zum 31.12.2015 geregelt, sodass eine Gebührenänderung erforderlich wird.

 

Mit der vorgesehenen Gebührenerhebung wird eine weitgehende Angleichung an die der Stadt tatsächlich entstehenden Kosten angestrebt.

 

Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass die Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen durch die Kommunalaufsicht – nicht zuletzt auch angesichts der allgemeinen gegenwärtigen Finanzlage der Kommunen – auf ihre Verpflichtung hingewiesen werden, die Gebührenhaushalte kostendeckend zu gestalten.

 

Die im Beschlussantrag erbetenen Gebührenerhebungen sollen mit Wirkung vom 01. Januar 2014 in Kraft treten, sodass gebeten wird, wie beantrag zu beschließen.

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung der Friedhofsordnung der Stadt Laubach in der z.Zt. gültigen Fassung zum 01.01.2014.

 

Anlagen:

 

  1. 2.Änderungssatzung zur Gebührenordnung
  2. Gebührenordnung –alt-