Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 2.Änderungssatzung zur Entgeltordnung zur Friedhofsordnung des RuheForst Vogelsberg - Laubach
Vorlage
488/2013
Aktenzeichen
752.279
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gemäß den geschlossenen Vereinbarungen mit der RuheForst GmbH ist die Stadt berechtigt, alle 3 Jahre die Entgeltordnung anzupassen. Mit der 2. Änderungssatzung zur Entgeltordnung erfolgt eine Anpassung, die sich an der jährlichen Preissteigerung orientiert.

 

In der unteren Wertungsstufe wurde eine Anpassung in Höhe von 6,7 % vorgenommen, während bei den höheren Wertungsstufen lediglich eine pauschale Erhöhung vorgenommen wurde.

 

Bei den Beisetzungsgebühren wird sich zum 01.01.2014 wegen höheren Lohnkosten eine Anpassung des Dienstleistungsvertrages zwischen Stadt und LTS GmbH ergeben.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf zur 2. Änderungssatzung zur Entgeltordnung zur Friedhofsordnung des RuheForst Vogelsberg als Satzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Anpassung wird der eingetretenen Preissteigerung Rechnung getragen.

Anlagen:

 

1 Entwurf 2. Änderungssatzung