Begründung:
Gemäß den geschlossenen Vereinbarungen mit der
RuheForst GmbH ist die Stadt berechtigt, alle 3 Jahre die Entgeltordnung
anzupassen. Mit der 2. Änderungssatzung zur Entgeltordnung erfolgt eine
Anpassung, die sich an der jährlichen Preissteigerung orientiert.
In der unteren Wertungsstufe wurde eine Anpassung in
Höhe von 6,7 % vorgenommen, während bei den höheren Wertungsstufen lediglich
eine pauschale Erhöhung vorgenommen wurde.
Bei den Beisetzungsgebühren wird sich zum 01.01.2014
wegen höheren Lohnkosten eine Anpassung des Dienstleistungsvertrages zwischen
Stadt und LTS GmbH ergeben.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf
zur 2. Änderungssatzung zur Entgeltordnung zur Friedhofsordnung des RuheForst
Vogelsberg als Satzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit
der Anpassung wird der eingetretenen Preissteigerung Rechnung getragen.
Anlagen:
1 Entwurf 2. Änderungssatzung