Betreff
Beratung und Beschlussempfehlung über die Annahme und Weiterleitung einer Zuwendung des Landes in Höhe von 697.000 € für die Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung in Laubach - Freienseen
Vorlage
421/2013
Aktenzeichen
432-10
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Entgegen den bisher vorliegenden Informationen musste bei der Übereichung des Bewilligungsbescheides festgestellt werden, dass die Zuwendung (Zuschuss) in Höhe von 697.000 € nicht direkt an die DorfSchmiede gGmbH, sondern ebenfalls wie das zinslose Darlehen über die Stadt Laubach dem Projektträger zur Verfügung gestellt wird.

Die Stadt steht sowohl für den Zuschuss als auch für das Darlehen bei der Erfüllung der Nebenbestimmungen zum Bewilligungsbescheid in der vertraglichen Pflicht und benötigt dazu eine entsprechende haushaltsrechtliche Bewilligung durch das Parlament.

 

Der Zuschuss wird in 2 Raten ausgezahlt (2014: 497.000 €, 2015: 200.000 €).Aus dem bewilligten Darlehen werden in 2013 397.000 € und 2014 300.000 € ausgezahlt. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass mit dem Vorhaben innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Bescheides begonnen wird (01. September 2013).

 

Die Annahme des Zuwendungsbescheides ist innerhalb eines Monats nach Erhalt zu erklären.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Annahme und Weiterleitung der Zuwendung des Landes Hessen in Höhe von 697.000 € an die DorfSchmiede gGmbH zwecks Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung in Laubach – Freienseen.

Die Zuwendung wird erst im Jahre 2014 kassenwirksam und entsprechend im Haushalt 2014 veranschlagt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Zuschuss wird erst in 2014 kassenwirksam und wird entsprechend bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. Einzahlungen und Auszahlungen der Projektförderung sind ausgeglichen. Zu beachten sind die nicht unerheblichen und umfangreichen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides. Zu deren Überwachung wird empfohlen, dem Projektträger die kostenfreie fachliche Unterstützung des Bauamtes anzudienen.

Anlagen:

 

Zuwendungsbescheid