Begründung:
Entgegen den bisher vorliegenden Informationen musste
bei der Übereichung des Bewilligungsbescheides festgestellt werden, dass die
Zuwendung (Zuschuss) in Höhe von 697.000 € nicht direkt an die DorfSchmiede
gGmbH, sondern ebenfalls wie das zinslose Darlehen über die Stadt Laubach dem
Projektträger zur Verfügung gestellt wird.
Die Stadt steht sowohl für den Zuschuss als auch für
das Darlehen bei der Erfüllung der Nebenbestimmungen zum Bewilligungsbescheid
in der vertraglichen Pflicht und benötigt dazu eine entsprechende
haushaltsrechtliche Bewilligung durch das Parlament.
Der Zuschuss wird in 2 Raten ausgezahlt (2014: 497.000
€, 2015: 200.000 €).Aus dem bewilligten Darlehen werden in 2013 397.000 € und
2014 300.000 € ausgezahlt. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt unter dem
Vorbehalt, dass mit dem Vorhaben innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des
Bescheides begonnen wird (01. September 2013).
Die Annahme des Zuwendungsbescheides ist innerhalb
eines Monats nach Erhalt zu erklären.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Annahme
und Weiterleitung der Zuwendung des Landes Hessen in Höhe von 697.000 € an die
DorfSchmiede gGmbH zwecks Errichtung einer Tagespflegeeinrichtung in Laubach –
Freienseen.
Die Zuwendung wird erst im Jahre 2014 kassenwirksam
und entsprechend im Haushalt 2014 veranschlagt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Zuschuss wird erst in 2014 kassenwirksam und wird entsprechend bei der Haushaltsplanung
berücksichtigt. Einzahlungen und Auszahlungen der Projektförderung sind
ausgeglichen. Zu beachten sind die nicht unerheblichen und umfangreichen Nebenbestimmungen
des Zuwendungsbescheides. Zu deren Überwachung wird empfohlen, dem
Projektträger die kostenfreie fachliche Unterstützung des Bauamtes anzudienen.
Anlagen:
Zuwendungsbescheid