Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt,
Bebauungsplan "Der Senges"
hier: a. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB
b. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
c. Beschluss zur Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
417/2013
Aktenzeichen
752.279
Art
Beschlussvorlage

     Begründung:

 

Mit der Vorlage 415/2013 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, nordöstlich des Hotels Waldhaus in der Gemarkung der Kernstadt Laubach einen Bestattungswald auszuweisen.

Zur Verwirklichung dieses Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Durchführung der Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden) erforderlich. Eine hydrogeologische Bodenuntersuchung hinsichtlich der Eignung der Fläche für die beabsichtigte Nutzung wird nach den Aufstellungsbeschlüssen in Auftrag gegeben.

 

Obgleich die Errichtung von baulichen Anlagen im Bereich des RuheForstes  nicht beabsichtigt ist, wird seitens des Regierungspräsidiums Gießen unter Berufung auf das Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz die Aufstellung eines Bebauungsplanes als Grundlage für die Zulässigkeit für notwendig erachtet.

Um eine zügige Umsetzung des Vorhabens - der Anlage eines Begräbniswaldes - zu gewährleisten, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes bzw. der vorstehende Beschluss empfohlen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Gaulskopf, Teilfläche Flur 18, Flurstück 2 und für den Bereich „Der Senges“ Teilfläche Flur 16, Flurstück 69, östlich der Kernstadt Laubach/nordöstlich des Landhotels „Waldhaus“. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan  werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Begräbniswaldes (RuheForst) im vorhandenen Waldbestand geschaffen. Der vorläufige Geltungsbereich ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.   
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
  4. Der Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Vorlage 415/2013

Anlagen:

 

Siehe Vorlage 415/2013