Begründung:
Die Stadt Laubach betreibt erfolgreich seit Juni 2008
einen RuheForst in der Gemarkung der Kernstadt. Es ist davon auszugehen, dass
bis Ende 2013 die noch verfügbaren Ruhebiotope weitgehend verkauft sein werden.
Der mit der RuheForst GmbH geschlossene Vertrag hat noch eine Laufzeit von ca.
25 Jahren. Ein selbstständiger städtischer Betrieb eines neuen Waldfriedhofes
ist während der Vertragslaufzeit vertraglich ausgeschlossen.
Gegenüber dem derzeitigen RuheForst (östlich) im
Bereich „Am Sänges“ besteht die
Möglichkeit, einen weiteren „RuheForst“ mit einer Gesamtfläche von ca. 41 ha
auszuweisen. Diese Fläche ist seitens der Stadtwaldstiftung als sogenannte
„Öko-Punktefläche“ vorgesehen. Bei einem möglichen Verkauf der Ökopunkte ist
eine Entschädigungszahlung zwischen 1,2 und 1,5 Mio Euro zu erwarten. Im
Gegenzug ist seitens der Stadtwaldstiftung für die Fläche ein unbefristetes
Verbot der waldwirtschaftlichen Nutzung einzuhalten. Bei einer Nutzung als
RuheForst besteht nach 99 Jahren wieder die Möglichkeit der
waldwirtschaftlichen Nutzung. Wegen der hohen ökologischen Werthaltigkeit der
Fläche ist jedoch ein naturschutzrechtlicher Ausgleich durch den Erwerb von
Ökopunkten seitens der Stadt zu leisten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt
diesbezüglich das Prüfergebnis noch nicht vor.
Bei einer Gesamtfläche des RuheForstes von ca. 41 ha
können pro ha durchschnittlich bis zu 85 Ruhebiotope ausgewiesen werden. Bei
einem durchschnittlichen Erlös von ca. 4.000 € je Ruhebiotop ergibt sich ein
Gesamtertragspotential von ca. 13.940.000 €.
Hinsichtlich der Betriebsführung ergeben sich 2
Alternativen:
1.
Betriebsführung
wie bisher in Eigenregie über die LTS GmbH
2.
Vermarktung des
RuheForstes incl. Werbung, Verkauf und Beitreibung von Forderungen mit eigenen
Personal
Betriebsführung
wie bisher in Eigenregie über die LTS GmbH
Die RuheForst GmbH erhält 25 % der Verkaufserlöse von
Ruhebiotopen. Da die Stadtwaldstiftung die Verkehrsicherungspflicht, die
Herstellung und Unterhaltung der Waldfläche
zukünftig auf die Stadt übertragen möchte, würde sich der Erlösanteil der
Stiftung auf 12,5 % reduzieren. Die Verkehrssicherungspflicht kostet derzeit
ca. 7.500,00 € p.a., die Pflege der Fläche ca. 4.000 € p.a. und die einmaligen
Herstellungskosten dürften bei ca. 24.300 € liegen. Die Herstellungskosten sind
nur für den 1. Abschnitt des neuen RuheForstes kalkuliert (max. 200
Ruhebiotope).Dem durchschnittlichen
jährlichen Rohertrag in Höhe von ca. 400.000 € zzgl. Nettoerlöse für
Beisetzungen in Höhe von 30.000 € stehen Aufwendungen von ca. 240.000 €
gegenüber. Somit dürfte bei dieser Betriebsform ein Nettoertrag von bis zu
190.000 € zu erreichen sein.
Vermarktung
des RuheForstes incl. Werbung, Verkauf und Beitreibung von Forderungen mit
eigenen Personal der RuheForst GmbH
Bei dieser Betriebsform übernimmt die RuheForst GmbH zusätzlich
zu den Pflichten des bisherigen Vertrages die direkte Vermarktung der Biotope
mit eigenem Personal, erhebt die festgesetzten Entgelte und erledigt den
kompletten Schriftverkehr. Weiterhin werden von der RuheForst GmbH die
Beisetzungen koordiniert. Die Beisetzungen werden nach wie vor von der LTS GmbH
im Auftrag der Stadt vorgenommen. Mit diesen zusätzlichen Dienstleistungen
erhöht sich der Anteil der RuheForst GmbH auf 50 % der erzielten Erlöse aus dem
Biotopverkauf. 10 % der Beisetzungsentgelte gehen ebenfalls an die RuheForst
GmbH. Der Stadt obliegen weiterhin die Verkehrssicherungspflicht, die Pflege
und Unterhaltung der Fläche.
Die Stadt erhält ca. 227.000 € an Verkaufserlöse.
Diesen Erlösen stehen Aufwendungen in Höhe von 86.800 € gegenüber. Somit ergibt
sich ein Nettoertrag in Höhe von ca. 140.200 €.
In dem Zeitraum der Vermarktung (ca. 25 bis 30 Jahre)
fließen entsprechend den Verkaufserlösen die entsprechenden Bareinnahmen. Nach
der Vermarktungsphase hat jedoch die Stadt weiterhin die Aufwendungen der lfd.
Unterhaltung in Höhe von 36.000 € p.a. zu tragen.
Bei einer Übernahme der Vermarktung durch die
RuheForst GmbH würden auch die Restbiotope aus dem derzeitigen RuheForst unter
den neuen Vertrag fallen.
Einzelheiten zur vertraglichen Regelung entnehmen Sie
bitte den beigefügten Vertragsentwürfen.
Vertragsinhalte zum Thema RuheForst dürfen nicht in
öffentlicher Sitzung beraten werden.
Bei der Gesamtbetrachtung darf jedoch nicht die in
unmittelbarer Nachbarschaft entstandene „Konkurrenz“ (Waldbestattung Stadt
Gießen, geplanter Friedwald in Lich und beabsichtigte Waldbestattung in
Biebertal) vergessen werden. Jahreserlöse über die 400.000 € - Grenze sind
nicht mehr zu erwarten.
Die Verwaltung empfiehlt, auch im zukünftigen
Ruheforst die Vermarktung in Eigenregie zu betreiben.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss unter
Beteiligung des Ortsbeirates der Kernstadt den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, im Bereich
der Kernstadt nördlich des Gaulskopf, einen weiteren RuheForst einzurichten.
Die notwendigen Herstellungskosten (65.000 €) und die
Kosten der Inbetriebnahme (15.000 €) werden im Vorgriff auf den
Nachtragshaushalt 2013 gem. § 100 HGO bereitgestellt.
Wegen vertraglicher Verpflichtungen ist es zwingend
notwendig, dass bei Beratungen zu den finanziellen Vertragsbedingungen die
Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
langfristige Betrieb eines Waldfriedhofes ist Bestandteil der finanziellen
Planung zum HKRS.
Die
notwendigen HH – Mittel für die Herstellung und Betrieb eines neuen RuheForstes
sollen im Nachtrag 2013 eingestellt werden. Gerade im Hinblick auf die lange
Laufzeit des RuheForstes (99 Jahre) und den darin enthaltenden Verpflichtungen
zur Pflege der Fläche und der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung ist es
notwendig, durch ansprechende Erlöse Mittel für Rückstellungen zu bilden.
Anlagen:
1 Lageplan
1 Vertragsentwurf Verkauf durch RuheForst GmbH
1 Vertrag (derzeit gültiger Vertrag) Verkauf durch
Stadt