Begründung:
Die Verwaltung hat in den
vergangen Monaten die Überlegung angestellt den Hundebestand in der
Großgemeinde Laubach zu überprüfen. Ziel der Befragung ist es, den Hundebestand
so genau wie möglich zu erfassen, um auf diesem Weg Steuergerechtigkeit zu
schaffen. Um diese Bestandsaufnahme durchführen zu können empfiehlt der Hess.
Städte- und Gemeindebund die Aufnahme der §§ 13 Abs. 3 und 14. Darüber hinaus
wurde die Hundesteuersatzung an die Mustersatzung des Hess. Städte- und Gemeindebundes
angeglichen.
Es wird gebeten, wie
vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über
den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte neue Satzung
über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Laubach.