Begründung:
Nach § 36 Abs. 1 S. 1 GVG n. F.
(Gerichtsverfassungsgesetz) ist erstmals in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen
aufzustellen.
Die Amtszeit der zur Zeit amtierenden Schöffen endet
mit Ablauf des Jahres 2013. Die neuen
Vorschlagslisten sind bis zum 15. Juli 2013 aufzustellen, zu veröffentlichen
und nach Ablauf der Einspruchsfrist, bis spätestens 03. Juli 2013 dem Amtsgericht einzureichen.
Die Vorschlagslisten für Schöffen werden von den
Gemeinden aufgestellt. Die Zahl der Personen, die in die Vorschlagslisten aufzunehmen
sind, wurde in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Stadt Laubach vom Präsident
des Amtsgerichtes Gießen ermittelt und beträgt 10 Personen.
Die erstellte Vorschlagsliste trägt dem gesetzlichen
Erfordernis Rechnung.
Die Herren Ortsvorsteher wurden mit Schreiben vom 16.04.2013
gebeten, die Vorschläge zur Verabschiedung durch die
Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Die Vorschlagsliste wurde zusammengestellt und liegt
der Vorlage zur Beratung bei.
Da aus der Kernstadt mehr Vorschläge eingereicht wurden
als erforderlich, ist eine Wahl gem. § 55 HGO (Besetzung von mehreren
unbesoldeten Stellen) durchzuführen.
Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
aufgestellte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen.