Betreff
Wahl der Schöffen, hier: Aufstellung der Vorschlagslisten
Vorlage
405/2013
Aktenzeichen
082.42
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 36 Abs. 1 S. 1 GVG n. F. (Gerichtsverfassungsgesetz) ist erstmals in jedem fünften Jahr  eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen.

Die Amtszeit der zur Zeit amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des Jahres 2013.  Die neuen Vorschlagslisten sind bis zum 15. Juli 2013 aufzustellen, zu veröffentlichen und nach Ablauf der Einspruchsfrist, bis spätestens  03. Juli 2013 dem Amtsgericht einzureichen.

 

Die Vorschlagslisten für Schöffen werden von den Gemeinden aufgestellt. Die Zahl der Personen, die in die Vorschlagslisten aufzunehmen sind, wurde in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Stadt Laubach vom Präsident des Amtsgerichtes Gießen ermittelt und beträgt 10 Personen.

Die erstellte Vorschlagsliste trägt dem gesetzlichen Erfordernis Rechnung.

 

Die Herren Ortsvorsteher wurden mit Schreiben vom 16.04.2013 gebeten, die Vorschläge zur Verabschiedung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Die Vorschlagsliste wurde zusammengestellt und liegt der Vorlage zur Beratung bei.

 

Da aus der Kernstadt mehr Vorschläge eingereicht wurden als erforderlich, ist eine Wahl gem. § 55 HGO (Besetzung von mehreren unbesoldeten Stellen) durchzuführen.

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die aufgestellte Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen.