Begründung:
- Mit
E-Mail vom 26.04.2013 stellt Herr Jürgen Braun den Kaufantrag für 6 Grundstücke
mit den Nummern 146 (675 m²), 147 (675 m²), 148 (675 m²), 149 (677 m²),
150 (606 m²) und 151 (705 m²) in
der Beune in Laubach Wetterfeld zu erwerben. An der Konzeption zu der
damaligen Diskussion hat sich an diesem Projekt nichts geändert. Es soll
Betreutes Wohnen mit Tagespflege sowie einem ambulanten Dienst entstehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt hat der zukünftige Betreiber schon eine Vielzahl
von Reservierungen für das Betreute Wohnen. Der damalig vorgesehene Verkauf der Ausgleichsfläche für eine
Parkanlage wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht angestrebt, jedoch wird zur
Arrondierung ein Teil der Ausgleichsfläche über Grundstück Nr. 146 zur
Straße hin für € 10,-- m² an Herrn Braun verkauft. (wird noch vermessen).
Der Ortsbeirat
Wetterfeld wurde am 06.05.2013 per Mail über diesen Sachverhalt kurz
informiert. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zum jetzigen gültigen Kaufpreis
von 69,-- € /m². Somit ergibt sich ein Kaufpreis bei einer Quadratmeterzahl von
gesamt 4.013 m² von 276.897,-- € zuzüglich ca. 5.000,-- € der Ausgleichsfläche.
- Im
Gegenzug zu den Grundstücken 146 bis 151 erhält die Stadt Laubach das
Grundstück in der „Langen Hohl“ mit einer Quadratmetergröße von 3.849 welches
am 18. Mai 2010 an Herrn Braun verkauft wurde. Dieses Grundstück wird für
die Erweiterung der Firma RR benötigt, da sonst dieses Projekt nicht
verwirklicht werden kann. Es wurden bereits alle Eigentümer angefragt ob
diese dort ihre Grundstücke verkaufen, dies wäre der Fall. Wir können froh
sein, dass aktuell kein Kaufantrag der Firma RR vorliegt. In Bezug auf das
Grundstück in der „Langen Hohl“ soll eine Verrechnung der zusätzlichen
Kosten zu Kaufpreis von damals 133.750,-- € der Kosten der Baugenehmigung
29.317,48 und der Notarkosten 2.735,-- € erfolgen. Somit ergibt sich ein
Betrag von gesamt 165.802,48 € welcher mit dem Preis aus Punkt 1 verrechnet
wird. Die Differenz wird von Herrn Braun
an die HLG gezahlt.
- In
der Anlage ist der 1. Entwurf der HLG beigefügt welcher noch abschließend geändert
werden muss. Das Verfahren ist mit HLG abgestimmt ggfs. kommen noch kleine
notarielle Änderungen des Notars dazu. Der Vertrag sieht vor, dass die im
Eigentum von Herrn Braun stehende Fläche angrenzend an das RR-Team auf die
Stadt Laubach übertragen wird und Herr Braun im Gegenzug 6 Wohnbaugrundstücke
und Ausgleichsfläche in Wetterfeld erhält.
Der Kaufpreis
der Wohnbauflächen wird mit dem Wert der Fläche von Herrn Braun verrechnet.
Somit entsteht eine Zahlungsverpflichtung der Stadt Laubach in Höhe von
165,802,48 € an die HLG zu Gunsten der Bodenbevorratungsmaßnahme Baugebiet „Auf
dem Weinberg“. Dieser Betrag wird der Stadt Laubach bis längstens zur
Schlussabrechnung der Maßnahme gestundet.
Diese 165.000,00
€ belasten das Verfahrensdefizit gegenüber der Vorlage 570/2013. Es wird daher
festgelegt, dass die Einnahmen aus dem Verkauf an RR direkt an die HLG gezahlt
werden.
- Im
Rahmen eines Ortstermins am 07.05.2013 mit Vertretern der Genehmigungsbehörde,
Bauaufsicht des Landkreises Gießen,
wurde mitgeteilt, dass eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann.
Zur abschließenden Prüfung benötigt die Bauaufsicht eine schriftliche
Erklärung der städtischen Gremien, dass das Vorhaben gewünscht und
unterstütz wird.
Beschlussantrag:
Diese Vorlage bezieht sich
auch die Vorlage 370/2013 zur weiteren Erschließung des 2. BA im Baugebiet
Wetterfeld.
Der Magistrat stellt über
den Ortsbeirat Wetterfeld, den Bauausschuss, den Haupt- und Finanzausschuss den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Den Verkauf/Tausch von 6 Grundstücken im
2. Bauabschnitt und Stück noch zu vermessende Fläche der Ausgleichsfläche
zur Arrondierung an Herrn Jürgen Braun für das Projekt „Pflege in Laubach“.
- Im
Gegenzug zu unter Punkt 1 genannten Grundstücken erhält die Stadt Laubach
das von Herrn Braun in der „Langen Hohl“ im 18.05.2010 gekauften Grundstückes zurück
um dieses zu einem späteren Zeitpunkt an die Firma RR zwecks Erweiterung zu
verkaufen. Zusätzlich zur Rückübertragung/Tausch des Grundstückes werden
die Kosten für Baugenehmigung und Notarkosten von Herrn Braun verrechnet.
Der Differenzbetrag ist an die HLG zu zahlen.
- Da
die Stadt Laubach nicht Eigentümer der Grundstücke in Wetterfeld ist und
auch kein Geld für den Rückkauf für das Grundstück in der „Langen Hohl“ im
Haushalt eingestellt hat, wird der Magistrat beauftragt diesen
Grundstückserkauf/Tausch mit der HLG abzuwickeln.
- Auf eine Änderung des
Bebauungsplanes „Auf dem Weinberg“ im Stadtteil Wetterfeld wird
verzichtet. Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar und wiederspricht
nicht der Zielsetzung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im
Ortsteil Wetterfeld. Der gewählte Standort hat sich auch nach der Prüfung
verschiedener Alternativflächen als geeignetster herausgestellt. Der
geplanten Errichtung des Bauvorhabens für betreutes Wohnen (siehe Anlage)
wird zugestimmt.
Im Rahmen der Zustimmung werden weiter die
notwendigen Befreiungen gem. § 31 BauGB erteilt. Die Befreiungen
(Überschreitungen) betreffen die im Bebauungsplan festgesetzte
Geschossflächenzahl, offene Bauweise (Gebäudelänge) sowie die Geschossigkeit.