Betreff
Grundsatzbeschluss zur Interkommunalen Zusammenarbeit mit den Städten Grünberg, Hungen und Lich
Vorlage
398/2013
Aktenzeichen
025.53
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der demographische Wandel, die gestiegenen Qualitätsanforderungen an die kommunalen Verwaltungen, die Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich und die angestrebte staatliche Verschuldungsbremse sind Herausforderungen für die Kommunen, die mit den derzeitigen Verwaltungsstrukturen nicht zu erfüllen sind.

 

Eine verstärkte Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) bündelt fachliche Qualifikationen und schont langfristig finanzielle Ressourcen.

 

Die Bürgermeister der beteiligten Kommunen haben deshalb im November 2012 beschlossen, eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Fachbereichsleitern Zentraler Service/Verwaltungssteuerung der Städte Grünberg, Hungen, Laubach und Lich zu beauftragen, einen Grundsatzbeschluss zur IKZ zu erarbeiten und mögliche erste Kooperationen für den Zeitraum ab 01. Januar 2014 vorzubereiten.

 

Mit diesem gemeinsamen Grundsatzbeschluss soll der Wille der politischen Gremien zu einer engeren Zusammenarbeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck gebracht werden.

 

Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass zunächst ausschließlich Kooperationen angestrebt werden. Ergebnisoffen sollen Verbandslösungen oder auch andere strukturelle Vereinigungen, Verwaltungsverbände sein. In einem zweiten Schritt sollen auch vorhandene Strukturen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

 

Mit einer interkommunalen Zusammenarbeit der 4 Städte im Ostteil des Landkreises Gießen würde die Verwaltungsarbeit für insgesamt 53.000 Bürgerinnen und Bürger auf einer Gesamtfläche von 347 km² koordiniert und neu strukturiert. Zwei Mittelzentren (Grünberg/Laubach und Hungen/Lich) würden mittelfristig Ihre Aufgabengebiete bündeln, koordinieren und in quantitativer und qualitativer Hinsicht zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger erfüllen.

 

Eine interkommunale Zusammenarbeit in dieser Größenordnung hat es bisher in Hessen noch nicht gegeben und könnte wegweisenden Charakter besitzen. Die Förderung der interkommunalen Kooperation durch das Land Hessen kann deshalb als gesichert angesehen werden.

 

Vom zeitlichen Ablauf ist zunächst vorgesehen, dass die zu beteiligenden Stadtverordneten-versammlungen bis zur Sommerpause 2013 zumindest einen Grundsatzbeschluss zur interkommunalen Zusammenarbeit im „Teilraum Ost“ des Landkreises Gießen fassen. Parallel dazu werden in den Verwaltungen erste Projekte inhaltlich und rechtlich geprüft und deren Umsetzung zum 01.01.2014 vorbereitet.

 

Erste Gespräche in der Arbeitsgruppe lassen bereits Synergieeffekte in finanzieller und administrativer Hinsicht erkennen. In einer weiteren Beschlussvorlage im zweiten Halbjahr 2013 sollen erste Kooperationen den kommunalen Vertretungskörperschaften zur Beschlussfassung unterbreitet werden.

 

Um Fortschritte in der IKZ sicherzustellen, sollen mögliche Kooperationen nicht nach dem „Geleitzugprinzip“ sondern nach dem Grundsatz der „unterschiedlichen Geschwindigkeiten“ erfolgen. Jede Kommune kann also selbst bestimmen, ob sie sich von Anfang an oder erst zu einem späteren Zeitpunkt den eingegangenen Kooperationen der anderen Städte anschließen möchte.

 

Aus den verschiedensten Gründen (Haushaltsrecht, Dienst- und Arbeitsrecht etc.) wird es dabei aber immer sinnvoll sein, Kooperationen mit Beginn eines Kalenderjahres, also zum 01. Januar eines Jahres zu starten. Einzelne Projekte benötigen dabei zudem einen nicht unerheblichen zeitlichen Vorlauf wegen z.B. einzuholender aufsichtsbehördlicher Genehmigungen und andersartiger Beteiligungen.


Alle Überlegungen zu dem angestrebten Grundsatzbeschluss zur Interkommunalen Zusammenarbeit wurden bisher von den vier Bürgermeistern der beteiligten Städte uneingeschränkt getragen und fanden auch im Rahmen eines entsprechenden Erörterungsgespräches am 29.04.2013 einhellige Zustimmung.

 

Aus vorstehend genannten Gründen wird die Stadtverordnetenversammlung deshalb gebeten, dem unterbreiteten Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 

Bürgermeister der Stadt Grünberg                        Bürgermeister der Stadt Hungen  

 

Frank Ide                                                                     Rainer Wengorsch

                       

 

 

Bürgermeister der Stadt Laubach                          Bürgermeister der Stadt Lich

 

Peter Klug                                                                   Bernd Klein

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, zukünftig im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit eine enge gemeinsame Kooperation mit den Nachbarkommunen Hungen, Grünberg und Lich anzustreben.

Dieser Grundsatzbeschluss sieht ausdrücklich auch eine mögliche schrittweise Kooperation in einzelnen Bereichen zwischen lediglich zwei oder drei Kommunen vor.

Die angestrebte Kooperation wird von der Erkenntnis getragen, dass in Einzelbereichen gewünschte Synergieeffekte eintreten sollen. Mit dem Eingehen von Kooperationen soll kein vorhandenes Personal entlassen werden.

Alle angestrebten Kooperationen unterliegen aber in jedem Fall der Zustimmung durch die Vertretungskörperschaften der jeweils beteiligten Städte.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Noch nicht absehbar, eher mittel- und langfristig zu erwarten.

 

Anlagen:

 

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