Begründung:
Der demographische Wandel, die gestiegenen Qualitätsanforderungen
an die kommunalen Verwaltungen, die Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich
und die angestrebte staatliche Verschuldungsbremse sind Herausforderungen für
die Kommunen, die mit den derzeitigen Verwaltungsstrukturen nicht zu erfüllen
sind.
Eine verstärkte Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)
bündelt fachliche Qualifikationen und schont langfristig finanzielle
Ressourcen.
Die Bürgermeister der beteiligten Kommunen haben
deshalb im November 2012 beschlossen, eine Arbeitsgruppe bestehend aus den
Fachbereichsleitern Zentraler Service/Verwaltungssteuerung der Städte Grünberg,
Hungen, Laubach und Lich zu beauftragen, einen Grundsatzbeschluss zur IKZ zu
erarbeiten und mögliche erste Kooperationen für den Zeitraum ab 01. Januar 2014
vorzubereiten.
Mit diesem gemeinsamen Grundsatzbeschluss soll der
Wille der politischen Gremien zu einer engeren Zusammenarbeit gegenüber den
Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck gebracht werden.
Es wird ausdrücklich hervorgehoben, dass zunächst
ausschließlich Kooperationen angestrebt werden. Ergebnisoffen sollen Verbandslösungen
oder auch andere strukturelle Vereinigungen, Verwaltungsverbände sein. In einem
zweiten Schritt sollen auch vorhandene Strukturen überprüft und gegebenenfalls
angepasst werden.
Mit einer interkommunalen Zusammenarbeit der 4 Städte
im Ostteil des Landkreises Gießen würde die Verwaltungsarbeit für insgesamt
53.000 Bürgerinnen und Bürger auf einer Gesamtfläche von 347 km² koordiniert
und neu strukturiert. Zwei Mittelzentren (Grünberg/Laubach und Hungen/Lich) würden
mittelfristig Ihre Aufgabengebiete bündeln, koordinieren und in quantitativer
und qualitativer Hinsicht zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger erfüllen.
Eine interkommunale Zusammenarbeit in dieser
Größenordnung hat es bisher in Hessen noch nicht gegeben und könnte
wegweisenden Charakter besitzen. Die Förderung der interkommunalen Kooperation
durch das Land Hessen kann deshalb als gesichert angesehen werden.
Vom zeitlichen Ablauf ist zunächst vorgesehen, dass
die zu beteiligenden Stadtverordneten-versammlungen bis zur Sommerpause 2013 zumindest
einen Grundsatzbeschluss zur interkommunalen Zusammenarbeit im „Teilraum Ost“ des
Landkreises Gießen fassen. Parallel dazu werden in den Verwaltungen erste
Projekte inhaltlich und rechtlich geprüft und deren Umsetzung zum 01.01.2014
vorbereitet.
Erste Gespräche in der Arbeitsgruppe lassen bereits
Synergieeffekte in finanzieller und administrativer Hinsicht erkennen. In einer
weiteren Beschlussvorlage im zweiten Halbjahr 2013 sollen erste Kooperationen den
kommunalen Vertretungskörperschaften zur Beschlussfassung unterbreitet werden.
Um Fortschritte in der IKZ sicherzustellen, sollen
mögliche Kooperationen nicht nach dem „Geleitzugprinzip“ sondern nach dem
Grundsatz der „unterschiedlichen Geschwindigkeiten“ erfolgen. Jede Kommune kann
also selbst bestimmen, ob sie sich von Anfang an oder erst zu einem späteren
Zeitpunkt den eingegangenen Kooperationen der anderen Städte anschließen
möchte.
Aus den verschiedensten Gründen (Haushaltsrecht,
Dienst- und Arbeitsrecht etc.) wird es dabei aber immer sinnvoll sein,
Kooperationen mit Beginn eines Kalenderjahres, also zum 01. Januar eines Jahres
zu starten. Einzelne Projekte benötigen dabei zudem einen nicht unerheblichen
zeitlichen Vorlauf wegen z.B. einzuholender aufsichtsbehördlicher Genehmigungen
und andersartiger Beteiligungen.
Alle Überlegungen zu dem angestrebten Grundsatzbeschluss zur Interkommunalen
Zusammenarbeit wurden bisher von den vier Bürgermeistern der beteiligten Städte
uneingeschränkt getragen und fanden auch im Rahmen eines entsprechenden
Erörterungsgespräches am 29.04.2013 einhellige Zustimmung.
Aus
vorstehend genannten Gründen wird die Stadtverordnetenversammlung deshalb gebeten,
dem unterbreiteten Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Bürgermeister der Stadt
Grünberg Bürgermeister
der Stadt Hungen
Frank
Ide Rainer
Wengorsch
Bürgermeister der Stadt
Laubach Bürgermeister
der Stadt Lich
Peter
Klug Bernd
Klein
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, zukünftig im Rahmen einer Interkommunalen
Zusammenarbeit eine enge gemeinsame Kooperation mit den Nachbarkommunen Hungen,
Grünberg und Lich anzustreben.
Dieser Grundsatzbeschluss sieht ausdrücklich auch eine mögliche schrittweise
Kooperation in einzelnen Bereichen zwischen lediglich zwei oder drei Kommunen
vor.
Die angestrebte Kooperation wird von der Erkenntnis getragen, dass in
Einzelbereichen gewünschte Synergieeffekte eintreten sollen. Mit dem Eingehen
von Kooperationen soll kein vorhandenes Personal entlassen werden.
Alle angestrebten Kooperationen unterliegen aber in jedem Fall der Zustimmung
durch die Vertretungskörperschaften der jeweils beteiligten Städte.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch
nicht absehbar, eher mittel- und langfristig zu erwarten.
Anlagen:
./.