Betreff
Ankauf einer Grundstücksfläche im Schwimmbad sowie Bestellung eines Erbbaurechtes
Vorlage
383/2013
Art
Grundstücksvorlagen

Begründung:

 

Bei einer Funktionserweiterung des grafischen Informationssystems ist (durch entsprechende unterschiedliche Einfärbung öffentlicher Flächen) der Stadt Laubach aufgefallen, dass sich eine kleines Grundstück innerhalb des Schwimmbadgeländes im Eigentum des Landkreises befindet. Mit Schreiben vom 14.12.2011 wurde durch die Stadt Laubach beim Landkreis Gießen angefragt, ob der Landkreis zur Veräußerung dieser Fläche (Flurstück 77/2, Flur 13 Gemarkung Laubach) bereit ist. Der Landkreis hat mit Schreiben vom 20.4.2012 mitgeteilt, dass zwischenzeitlich auch eine Anfrage vom DLRG zum Erwerb des Grundstückes vorliegt.

Das DLRG-Gebäude befindet sich nicht nur auf dem kreiseigenen Grundstück 77/2, sondern befindet sich teilweise auch auf dem städtischen Grundstück 77/3.

In einem gemeinsamen Gespräch am 15.5.2012 zwischen der Stadt Laubach und dem DLRG hat man Einvernehmen erzielt, dass die Stadt Laubach das kreiseigene Grundstück erwirbt und dann für das gesamte DLRG-Gebäude ein Erbbaurecht zugunsten der DLRG begründet. Dieser Sachstand ist dann dem Landkreis mitgeteilt worden, der mit Schreiben vom 3.7.2012 einen Kaufpreisvorschlag von 1000,- € unterbreitet hat. Nachdem der DLRG hierüber informiert wurde und zwischenzeitlich beim Landkreis eine Kaufpreisreduzierung auf 500,- € beantragt wurde, hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 8.4.2013 dann einem Verkauf an die Stadt Laubach zugestimmt.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Ortsbeirat der Kernstadt den Antrag, der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:

 

  1. Die Stadt Laubach erwirbt im Rahmen eines noch durchzuführenden Umlegungsverfahrens vom Landkreis Gießen das kreiseigene Grundstück Gemarkung Laubach, Flur 13 Flurstück 77/2 mit einer Größe von 50 Quadratmetern. Der Kaufpreis (bzw. Wertausgleich aus Zuteilungsfläche) beträgt 500,- €.
  2. Die Stadt Laubach bestellt ebenfalls im Rahmen des Umlegungsverfahrens zugunsten der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) ein Erbbaurecht auf den Flurstücken 77/2 und 77/3. Das Erbbaurecht soll sich hierbei auf den mit dem DLRG-Haus bebauten Teil beziehen. Das Erbbaurecht wird auf 99 Jahre begründet. Als Erbbauzins ist ein einmaliger Betrag in Höhe von 500,- € mit der Begründung des Rechtes fällig.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Baulandumlegung erhält die Stadt einen Flächenmehrzuteilung von 50 Quadratmeter. Der Landkreis Gießen hat bereits einer Übertragung zu einem Preis von 500,- € zugestimmt. Entsprechende Mittel für den Ankauf stehen bei der Haushaltsstelle 11.1.10/0100.830030 zur Verfügung.

Durch die Begründung des Erbbaurechtes erhält die Stadt einen in einer Summe zu zahlenden Erbbauzins in Höhe von 500,- €, der im Rahmen der Baulandumlegung bei Rechtskraft fällig werden.

Die Kosten der Baulandumlegung betragen nach Rückfrage beim Amt für Bodenmanagement ca. 424,- € (einschließlich Umsatzsteuer) und werden von der DLRG getragen.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Anlagen:

 

-       Flurkarten