Begründung:
Bei einer Funktionserweiterung des grafischen
Informationssystems ist (durch entsprechende unterschiedliche Einfärbung
öffentlicher Flächen) der Stadt Laubach aufgefallen, dass sich eine kleines
Grundstück innerhalb des Schwimmbadgeländes im Eigentum des Landkreises
befindet. Mit Schreiben vom 14.12.2011 wurde durch die Stadt Laubach beim
Landkreis Gießen angefragt, ob der Landkreis zur Veräußerung dieser Fläche
(Flurstück 77/2, Flur 13 Gemarkung Laubach) bereit ist. Der Landkreis hat mit
Schreiben vom 20.4.2012 mitgeteilt, dass zwischenzeitlich auch eine Anfrage vom
DLRG zum Erwerb des Grundstückes vorliegt.
Das DLRG-Gebäude befindet sich nicht nur auf dem
kreiseigenen Grundstück 77/2, sondern befindet sich teilweise auch auf dem
städtischen Grundstück 77/3.
In einem gemeinsamen Gespräch am 15.5.2012 zwischen
der Stadt Laubach und dem DLRG hat man Einvernehmen erzielt, dass die Stadt
Laubach das kreiseigene Grundstück erwirbt und dann für das gesamte
DLRG-Gebäude ein Erbbaurecht zugunsten der DLRG begründet. Dieser Sachstand ist
dann dem Landkreis mitgeteilt worden, der mit Schreiben vom 3.7.2012 einen
Kaufpreisvorschlag von 1000,- € unterbreitet hat. Nachdem der DLRG hierüber
informiert wurde und zwischenzeitlich beim Landkreis eine Kaufpreisreduzierung
auf 500,- € beantragt wurde, hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am
8.4.2013 dann einem Verkauf an die Stadt Laubach zugestimmt.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Ortsbeirat der Kernstadt
den Antrag, der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:
- Die Stadt Laubach erwirbt im
Rahmen eines noch durchzuführenden Umlegungsverfahrens vom Landkreis
Gießen das kreiseigene Grundstück Gemarkung Laubach, Flur 13 Flurstück
77/2 mit einer Größe von 50 Quadratmetern. Der Kaufpreis (bzw.
Wertausgleich aus Zuteilungsfläche) beträgt 500,- €.
- Die Stadt Laubach bestellt
ebenfalls im Rahmen des Umlegungsverfahrens zugunsten der Deutschen
Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) ein Erbbaurecht auf den Flurstücken 77/2
und 77/3. Das Erbbaurecht soll sich hierbei auf den mit dem DLRG-Haus
bebauten Teil beziehen. Das Erbbaurecht wird auf 99 Jahre begründet. Als Erbbauzins
ist ein einmaliger Betrag in Höhe von 500,- € mit der Begründung des
Rechtes fällig.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch
die Baulandumlegung erhält die Stadt einen Flächenmehrzuteilung von 50
Quadratmeter. Der Landkreis Gießen hat bereits einer Übertragung zu einem Preis
von 500,- € zugestimmt. Entsprechende Mittel für den Ankauf stehen bei der Haushaltsstelle
11.1.10/0100.830030 zur Verfügung.
Durch
die Begründung des Erbbaurechtes erhält die Stadt einen in einer Summe zu
zahlenden Erbbauzins in Höhe von 500,- €, der im Rahmen der Baulandumlegung bei
Rechtskraft fällig werden.
Die
Kosten der Baulandumlegung betragen nach Rückfrage beim Amt für Bodenmanagement
ca. 424,- € (einschließlich Umsatzsteuer) und werden von der DLRG getragen.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
-
Flurkarten