Begründung:
Gem. § 28 GemHVO sind regelmäßige Berichte über den
Ablauf der Haushaltswirtschaft für die Steuerung und Kontrolle des
Haushaltsvollzuges unverzichtbar. Im Rahmen der Haushaltsgenehmigung durch das
Regierungspräsidium Gießen ist ebenfalls zum 30.04.2013, 31.07.2013, 31.10.2013
und 15.02.2014 über die Entwicklung des Haushaltsvollzuges zu berichten. In dem
Bericht ist besonders auf die Einhaltung bzw. über Abweichungen des mit dem
Land Hessen geschlossenen Konsolidierungsvertrages zu berichten. Zu dem
Letztgenannten wird es vom Land Hessen eine besondere EDV – Lösung geben, die
Anfang Mai vorgestellt und erstmals zum
01.08.2013 angewendet wird.
Der umfangreiche Bericht ist in der Anlage beigefügt.
Beschlussantrag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht des
Magistrates zum Ablauf der Haushaltswirtschaft 2013 gem. § 28 GemHVO zur
Kenntnis (Stand: 30.04.2013)
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
- Bericht zum
Haushaltsvollzug 2013 und zur Umsetzung des Konsolidierungsvertrages mit
dem Land Hessen.
- Kopie Haushaltsgenehmigung
RP Gießen vom 26.03.2013