Begründung:
Gem. dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung hat
die Betriebsleitung auf der Grundlage des Ankündigungsbeschlusses vom
12.12.2012 eine Kalkulation kostendeckender Wasserbenutzungsgebühren vorgelegt.
Im Gegensatz zum Vorjahr wurde auf die Beiziehung von Schüllermann und Partner
AG verzichtet, da die grundlegenden Parameter sich nur unwesentlich verändert
haben und bei der Neuberechnung sich ausschließlich auf den weiter rückläufigen
Wasserverbrauch und den vorläufigen Jahresabschluss 2012 bezogen wurde. Eine
Neukalkulation der Beratungsfirma würde zusätzliche Kosten in Höhe von ca.
5.000 € verursachen. Allein diese Kosten würde eine Erhöhung der Wassergebühren
um 0,013 € je m³ verursachen.
Im Wirtschaftsjahr 2012 wurde insgesamt 410.730 m³
Frischwasser abgerechnet. Auf der Grundlage weiter zurückgehender
Einwohnerzahlen mit entsprechendem Minderverbrauch an Frischwasser geht die
Betriebsleitung bei ihrer Kalkulation von einem Frischwasserverkauf von ca.
400.000 m³ aus. Durch Benutzungsgebühren ist ein Betrag in Höhe von 828.952,00
€ abzudecken. Dies ergibt eine kostendeckende Frischwassergebühr in Höhe von
2,07 € je m³.
Die Stadt Laubach ist gem. Haushaltsgenehmigung 2013
verpflichtet, kostendeckende Verbrauchsgebühren zu erheben, um mittelfristig
Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Finanzmitteln der Stadt zu vermeiden.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der
beigefügten Gebührenkalkulation der Betriebsleitung und der Ihnen vorliegenden
Gebührenkalkulation von Schüllermann und Partner AG aus dem Vorjahr.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Die Betriebskommission stellt über den Magistrat den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge nachfolgenden Entwurf der 6.
Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Laubach wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund
des Ankündigungsbeschlusses vom 12.12.2012 die 6. Änderung der
Wasserversorgungssatzung der Stadt Laubach rückwirkend zum 01.01.2013.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Gebührenkalkulation der Betriebsleitung