Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 6. Änderung der Wasserversorgungssatzung rückwirkend zum 01.01.2013 gem. Ankündigungsbeschuss vom 12.12.2012
Vorlage
378/2013
Aktenzeichen
815.00
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gem. dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung hat die Betriebsleitung auf der Grundlage des Ankündigungsbeschlusses vom 12.12.2012 eine Kalkulation kostendeckender Wasserbenutzungsgebühren vorgelegt. Im Gegensatz zum Vorjahr wurde auf die Beiziehung von Schüllermann und Partner AG verzichtet, da die grundlegenden Parameter sich nur unwesentlich verändert haben und bei der Neuberechnung sich ausschließlich auf den weiter rückläufigen Wasserverbrauch und den vorläufigen Jahresabschluss 2012 bezogen wurde. Eine Neukalkulation der Beratungsfirma würde zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 5.000 € verursachen. Allein diese Kosten würde eine Erhöhung der Wassergebühren um 0,013 € je m³ verursachen.

 

Im Wirtschaftsjahr 2012 wurde insgesamt 410.730 m³ Frischwasser abgerechnet. Auf der Grundlage weiter zurückgehender Einwohnerzahlen mit entsprechendem Minderverbrauch an Frischwasser geht die Betriebsleitung bei ihrer Kalkulation von einem Frischwasserverkauf von ca. 400.000 m³ aus. Durch Benutzungsgebühren ist ein Betrag in Höhe von 828.952,00 € abzudecken. Dies ergibt eine kostendeckende Frischwassergebühr in Höhe von 2,07 € je m³.

 

Die Stadt Laubach ist gem. Haushaltsgenehmigung 2013 verpflichtet, kostendeckende Verbrauchsgebühren zu erheben, um mittelfristig Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Finanzmitteln der Stadt zu vermeiden.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Gebührenkalkulation der Betriebsleitung und der Ihnen vorliegenden Gebührenkalkulation von Schüllermann und Partner AG aus dem Vorjahr.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Die Betriebskommission stellt über den Magistrat den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge nachfolgenden Entwurf der 6. Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Laubach wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund des Ankündigungsbeschlusses vom 12.12.2012 die 6. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Laubach rückwirkend zum 01.01.2013.

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

Gebührenkalkulation der Betriebsleitung