Begründung:
Nach § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von einem durch die Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Jahresabschlüsse 1997 – 2004 wurden durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG geprüft. Die Jahresabschlüsse 2005 bis 2010 wurden durch die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Theobald Jung Scherer AG geprüft. Der Jahresabschluss 2011 wird derzeit noch erstellt und geprüft.
Es ist daher beabsichtigt, wie bei der Erstellung des
Jahresabschlusses 2011 zu verfahren. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
„Theobald Jung Scherer AG“ sollte bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2012
beratend mitwirken und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „RG Treuhand“,
Frankfurt mit der Prüfung beauftragt werden.
Beschlussantrag:
Die Betriebskommission der
Stadtwerke Laubach stellt über den Magistrat der Stadt Laubach den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „RG Treuhand“, Börsenstraße 14, 60313
Frankfurt, den Auftrag zu erteilen, den kaufmännischen Jahresabschluss der
Stadtwerke Laubach zum 31.12.2012 zu prüfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen im Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke
Laubach zur Verfügung.