Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt,
dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des
Ortsgerichtsvorsthers Herrn Ernst-Rudolf Schmidt, abläuft. Umgehend ist zur
Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete
Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Röthges hat Herrn Ernst-Rudolf
Schmidt als Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers einstimmig
wieder vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn
niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss sowie den Ortsbeirat Röthges den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Ernst-Rudolf Schmidt gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung
des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach IV dem Präsidium
des Amtsgerichtes Gießen, vor.