Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach IV
Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
Vorlage
360/2013
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorsthers Herrn Ernst-Rudolf Schmidt, abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes  eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Röthges hat Herrn Ernst-Rudolf Schmidt als Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers einstimmig wieder vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ortsbeirat Röthges den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Ernst-Rudolf Schmidt gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers  des Ortsgerichtes Laubach IV dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.