Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung kann die Stadt
Laubach ehrenamtlich Tätigen (Stadtverordneten), die insgesamt mindestens 20
Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verleihen. Herr
Sussmann war über 20 Jahre lang Stadtverordneter der Stadt Laubach. Während
dieser Zeit war er, bis auf eine kurze Unterbrechung, Mitglied des Haupt- und
Finanzausschusses, wo er zusätzlich 5 Jahre lang das Amt als Vorsitzender und 4
Jahre lang als stellvertretender Vorsitzender
bekleidete. Zusätzlich war er von 2001 – 2003 Mitglied des Ortsbeirates Laubach und von 2006
– 2008 Mitglied der Betriebskommission der Stadtwerke Laubach. Im Dezember 2012
legte er sein Mandat als Stadtverordneter und somit Mitglied des Haupt- und
Finanzausschusses nieder.
Es wird vorgeschlagen Herrn Sussmann für seine
langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten die Ehrenbezeichnung „Stadtältester“ zu
verleihen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Laubach in der z. Z. gültigen Fassung bzw. gem. § 28 Abs. 2 HGO Herrn Michael Sussmann die Ehrenbezeichnung „Stadtältester“ zu verleihen.