Begründung:
Wie bereits mehrfach in Form von Mitteilungen und bei
den Beratungen des Haushaltes 2013 dargestellt, hat sich der Landkreis Gießen
bereiterklärt im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für interessierte
Kommunen die Personalabrechnung zu übernehmen.
Weitere Einzelheiten zur Ausgestaltung entnehmen Sie
der beigefügten Verwaltungsvereinbarung über die Wahrnehmung von
Personaldienstleistungen von kreisangehörigen Städten und Gemeinden durch die
Lohnbuchhaltung des Landkreises Gießen.
Für das Projekt hat der Landkreis Gießen Fördermittel
beim Land Hessen beantragt.
Im Rahmen der Antragstellung wird nunmehr verlangt,
dass die Stadtverordnetenversammlung formell der Übertragung der
Personalabrechnung an den Landkreis Gießen zustimmt.
Mit der Beratung zu diesem Top und der daraus zu erwartenden
Beschlussfassung werden die formellen Voraussetzungen erfüllt.
Gem. dem geschlossenen Vertrag zahlen wir pro Monat
und Abrechnungsfall 7,37 €. Sollte der Zuschussantrag des Landes Hessen in
voller Höhe (100.000,-- €) bewilligt werden, so reduzieren sich die monatl.
Kosten pro Abrechnungsfall auf 5,91 €. Zu diesen Kosten kommen noch EDV-Kosten
für das Programm LOGA bei der Ekom21 in Höhe von 4,28 € pro Fall und Monat
zuzügl. der anfallenden Druckkosten hinzu. Der Landkreis Gießen vertritt die
Rechtsauffassung, dass die zu gewährende Dienstleistung nicht umsatzsteuerpflichtig
ist.
Im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages wird die
städt. Mitarbeiterin, Frau Michaela Lehr, für die Erfüllung dieser
Dienstleistungspflicht an den Landkreis Gießen zur Verfügung gestellt.
Als Gegenleistung der Personalgestellung erhält die
Stadt 0,1 Stellenanteil der Personalkosten einer Eingruppierung nach E 8 bis
Stufe 6 erstattet.
Monatl. werden durchschnittlich 60 Personen
abgerechnet.
Die Personalabrechnung incl. der Personalverwaltung
für die Stadtwerke, den Abwasserverband und die beiden Eigengesellschaften
werden weiterhin von Frau Lehr im Namen der Stadt Laubach wahrgenommen.
Für die städt. Dienstleistung erhält die Stadt Laubach
eine monatl. Vergütung in Höhe von 25,-- € pro Personalfall (incl.
Personalverwaltung mit Personalaktenführung, Rechtsvertretung vor dem
Arbeitsgericht, Personalkostenplanung, Stellenausschreibung und –besetzung).
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der befristeten
Übertragung der Personalkostenabrechnung auf den Landkreis Gießen, zunächst
befristet für 5 Jahre zu