Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Personalkostenabrechnung auf den Landkreis Gießen
Vorlage
356/2013
Art
Personalvorlage

Begründung:

 

Wie bereits mehrfach in Form von Mitteilungen und bei den Beratungen des Haushaltes 2013 dargestellt, hat sich der Landkreis Gießen bereiterklärt im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit für interessierte Kommunen die Personalabrechnung zu übernehmen.

 

Weitere Einzelheiten zur Ausgestaltung entnehmen Sie der beigefügten Verwaltungsvereinbarung über die Wahrnehmung von Personaldienstleistungen von kreisangehörigen Städten und Gemeinden durch die Lohnbuchhaltung des Landkreises Gießen.

 

Für das Projekt hat der Landkreis Gießen Fördermittel beim Land Hessen beantragt.

 

Im Rahmen der Antragstellung wird nunmehr verlangt, dass die Stadtverordnetenversammlung formell der Übertragung der Personalabrechnung an den Landkreis Gießen zustimmt.

 

Mit der Beratung zu diesem Top und der daraus zu erwartenden Beschlussfassung werden die formellen Voraussetzungen erfüllt.

 

Gem. dem geschlossenen Vertrag zahlen wir pro Monat und Abrechnungsfall 7,37 €. Sollte der Zuschussantrag des Landes Hessen in voller Höhe (100.000,-- €) bewilligt werden, so reduzieren sich die monatl. Kosten pro Abrechnungsfall auf 5,91 €. Zu diesen Kosten kommen noch EDV-Kosten für das Programm LOGA bei der Ekom21 in Höhe von 4,28 € pro Fall und Monat zuzügl. der anfallenden Druckkosten hinzu. Der Landkreis Gießen vertritt die Rechtsauffassung, dass die zu gewährende Dienstleistung nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

 

Im Rahmen eines Personalgestellungsvertrages wird die städt. Mitarbeiterin, Frau Michaela Lehr, für die Erfüllung dieser Dienstleistungspflicht an den Landkreis Gießen zur Verfügung gestellt.

 

Als Gegenleistung der Personalgestellung erhält die Stadt 0,1 Stellenanteil der Personalkosten einer Eingruppierung nach E 8 bis Stufe 6 erstattet.

 

Monatl. werden durchschnittlich 60 Personen abgerechnet.

 

Die Personalabrechnung incl. der Personalverwaltung für die Stadtwerke, den Abwasserverband und die beiden Eigengesellschaften werden weiterhin von Frau Lehr im Namen der Stadt Laubach wahrgenommen.

Für die städt. Dienstleistung erhält die Stadt Laubach eine monatl. Vergütung in Höhe von 25,-- € pro Personalfall (incl. Personalverwaltung mit Personalaktenführung, Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht, Personalkostenplanung, Stellenausschreibung und –besetzung).

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der befristeten Übertragung der Personalkostenabrechnung auf den Landkreis Gießen, zunächst befristet für 5 Jahre zu