Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Freigabe eines Sperrvermerkes über Betriebskostenzuschüsse 2012 an die städtischen Eigengesellschaften
Vorlage
349/2013
Aktenzeichen
802.14
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

In den Jahren 2009 bis 2011 wurden die Betriebskostenzuschüsse an die städtischen Eigengesellschaften im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nachhaltig gekürzt. Die von den Eigengesellschaften erbrachten Leistungen wurden nach wie vor aufrecht erhalten. Das Leistungsangebot war jedoch nur durch Rückgriff auf die vorhandenen finanziellen Ressourcen der Eigengesellschaft realisierbar. Die finanziellen Ressourcen sind jedoch nunmehr aufgebraucht.

 

Der Erfolg der für die 2013 eingeplanten Veranstaltungen wie Bluesfestival und Openair – Kino sowie der Betrieb des Freibades ist jedoch erheblich von der jeweiligen Witterung abhängig. Dieses Wetterrisiko welches die Geschäftsleitung mit ca. 30.000 € einschätzt, kann die gLKB gGmbH in 2013 nicht mehr tragen. Seitens der Geschäftsführung wird deshalb beantragt, einen Teil (16.500 €) des bisher gesperrten Betriebskostenzuschusses für Tourismus der gLKB gGmbH zur Verfügung zu stellen. Weiterhin soll die Eigengesellschaft von den Kosten des Bauhofeinsatzes bei Festivals ab 2012 freigestellt werden.

 

Für das Kulturangebot ab dem Jahre 2014 soll eine Arbeitsgruppe/Kommission gebildet werden, die eine Grundsatzentscheidung der Stadtverordnetenversammlung vorbereitet. Mit der Grundsatzentscheidung soll auch über die zukünftige Kulturförderung an die gLKB gGmbH entschieden werden.

 

Die für 2013 eingeplanten Kulturveranstaltungen sind mit vorgesehenen Erträgen und Aufwendungen in der Anlage beigefügt.

 

Zur Sicherstellung des Kulturangebotes 2013 wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Bürgermeister stellt über den Magistrat, den Haupt- und Finanzausschuss und den Jugend-, Sport-, Kultur- und Tourismus- und Sozialausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung  beschließt die Übertragung der noch vorhandenen HH – Mittel aus dem Haushaltsjahr 2012 für den Betriebskostenzuschuss für die LTS GmbH – Tourismus - in Höhe von 16.500 €. Der Betrag wird der gLKB gGmbH zur Risikoabdeckung für Openair – Veranstaltungen (Bluesfestival und Freibad) zur Verfügung gestellt. Auf eine Erstattung der Personalkosten des Bauhofes für die Festivals durch die gLKB gGmbH wird für die Jahre 2012 und 2013 verzichtet.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Umsetzung des Beschlussantrages erhält die städtische Eigengesellschaft einen zusätzlichen finanziellen Spielraum, der eine witterungsbedingte Absicherung des Veranstaltungsrisikos gewährleistet.

 

Anlagen:

 

Direkte Kostenaufstellung von geplanten Kulturveranstaltungen 2013