hier: Änderung der Gebührenerhebung
Begründung:
Die bisherige Benutzungs- und Gebührenordnung für die
Benutzung von öffentlichen Einrichtungen der Stadt Laubach sieht die Vermietung
von Gemeinschaftseinrichtungen in Form eines Mietvertrages vor. Bei
Nichtinanspruchnahme der Räumlichkeiten gab es in der Vergangenheit Probleme
mit der Kostenerhebung.
Durch die beabsichtigte Satzungsänderung erfolgt die
Bereitstellung in Form einer Buchungszusage; die Gebühren werden durch einen
formellen Kostenfestsetzungsbescheid erhoben. Hierdurch ist bei Nichtzahlung
eine Beitreibung in Rahmen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes
möglich.
In dem als Anlage beigefügten Entwurf zur Änderung der
bestehenden Satzung sind die bisherigen Formulierungen durchgestrichen und die
neue Formulierung in rot dargestellt.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
stimmt der als Anlage beigefügten Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung
für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen der Stadt Laubach zu.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Keine
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
-
Satzungsentwurf