Betreff
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen der Stadt Laubach
hier: Änderung der Gebührenerhebung
Vorlage
345/2013
Aktenzeichen
762.0
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die bisherige Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen der Stadt Laubach sieht die Vermietung von Gemeinschaftseinrichtungen in Form eines Mietvertrages vor. Bei Nichtinanspruchnahme der Räumlichkeiten gab es in der Vergangenheit Probleme mit der Kostenerhebung.

Durch die beabsichtigte Satzungsänderung erfolgt die Bereitstellung in Form einer Buchungszusage; die Gebühren werden durch einen formellen Kostenfestsetzungsbescheid erhoben. Hierdurch ist bei Nichtzahlung eine Beitreibung in Rahmen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes möglich.

 

In dem als Anlage beigefügten Entwurf zur Änderung der bestehenden Satzung sind die bisherigen Formulierungen durchgestrichen und die neue Formulierung in rot dargestellt.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der als Anlage beigefügten Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen der Stadt Laubach zu.

Finanzielle Auswirkungen:

 

-       Keine

 

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Anlagen:

 

-       Satzungsentwurf