Betreff
Beratung und Beschlussfassung über einen Ankündigungsbeschluss zur 6. Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2013
Vorlage
329/2012
Aktenzeichen
815.00
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Wegen der Teilnahme an dem Hess. Rettungsschirm für Kommunen soll zukünftig erreicht werden, dass zeitnah notwendige Gebührenanpassungen wegen zurückgehenden Verbrauchs vorgenommen werden.

Mit dieser Vorgehensweise stellen wir sicher, dass der Ausgleich von Verlusten in der Wasserversorgung durch die Stadt zukünftig vermieden wird.

Erst nach Vorlage der Verbrauchszahlen 2012 – Ende Januar 2013 kann eine Gebührenbedarfsberechnung erfolgen.

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Peter Klug

Bürgermeister


Beschlussantrag:

Der Bürgermeister stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 6. Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 05.10.2000:

  1. Die Gebühr für einen m³ Frischwasser wird zum 01.01.2013 zwischen 2,00 € und 2,20 € neu festgelegt.

Die Betriebsleitung der Stadtwerke wird beauftragt, eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung auf der Grundlage der Verbrauchszahlen 2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Es wird gebeten wie vorgeschlagen zu beschließen.


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlagen:

1 Entwurf Amtliche Bekanntmachung