Begründung:
Wegen der Teilnahme an dem Hess. Rettungsschirm für
Kommunen soll zukünftig erreicht werden, dass zeitnah notwendige
Gebührenanpassungen wegen zurückgehenden Verbrauchs vorgenommen werden.
Mit dieser Vorgehensweise stellen wir sicher, dass der
Ausgleich von Verlusten in der Wasserversorgung durch die Stadt zukünftig
vermieden wird.
Erst nach Vorlage der Verbrauchszahlen 2012 – Ende
Januar 2013 kann eine Gebührenbedarfsberechnung erfolgen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Peter Klug
Bürgermeister
Beschlussantrag:
Der Bürgermeister stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 6. Änderung der
Wasserversorgungssatzung vom 05.10.2000:
- Die Gebühr für einen m³
Frischwasser wird zum 01.01.2013 zwischen 2,00 € und 2,20 € neu
festgelegt.
Die Betriebsleitung der Stadtwerke wird beauftragt,
eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung auf der Grundlage der Verbrauchszahlen
2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Es wird gebeten wie vorgeschlagen zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
1 Entwurf Amtliche Bekanntmachung