Betreff
Errichtung von Windkraftanlagen in den zukünftigen Vorranggebieten
hier: Abschluss von Städtebaulichen Verträgen
Vorlage
314/2012
Aktenzeichen
630.87
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

In der Sitzung vom 12.09.2012 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach der Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie zugestimmt. Zuvor erfolgte durch Herrn Bürgermeister Klug unter dem TOP Mitteilung, dass ausschließlich zwei Windkraftstandorte aus Naturschutzgründen zur Verfügung stehen.

Diese Flächen können jetzt weiter durch die o.g. Inverstoren überplant werden. Diese hatten sich bereits am 24.04.2012 in der Sitzung des Umwelt-, Bau-, und Verkehrssauschusses umfangreich vorgestellt. In der vergangenen Woche wurden sowohl in Lauter als auch in Freienseen die Projekte im Rahmen einer Versammlung interessierten Bürgern vorgestellt.

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt dem Abschluss von Städtebaulichen Verträgen  für die Planung von Windkraftanlagen in folgenden Ortsteilen mit den nachgenannten Projektierern zu:

     a)    Freienseen

hessenENERGIE Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH

Mainzer Straße 98-102

65189 Wiesbaden

     b.)  Lauter

            iTerra Wind GmbH & Co. KG

            Liebigstraße 15

            35390 Gießen

Der Magistrat wird beauftragt die notwendigen Planungen voranzutreiben.

Der Magistrat schlägt folgende Zusätze vor:

Zusatz iTerra-Vertrag:   

·         Bürgerbeteiligung und kommunale Beteiligung (Kooperation Stadtteile) möglich

·         Örtliche Banken zur Finanzierung einzuplanen

·         § 5 Nr. 1 Änderung: Für das Erteilen von Baulasten sowie von Kabelleitungsrechten im Wege eines Gestattungsvertages erhält die Kommune ein Entgelt von 10.000,00 € für je  errichteten Windpark / Jahr

·         Mögliche Formen von Bürgerstrom zu prüfen

                                               

Zusatz OVAG-Vertrag:

·         Nur bis zu 6 Windkraftanlagen

·         Bürgerbeteiligung und kommunale Beteiligung (Kooperation Stadtteile) möglich

·         Örtliche Banken zur Finanzierung einzuplanen

·         Der geänderte Vertrag iTerra (siehe oben) § 5 Nr. 1(Entgelt) wird im Ganzen und mit allen weiteren Punkten übernommen bzw. eingearbeitet

·         Mögliche Formen von Bürgerstrom zu prüfen

Weitere Gegenleistungen werden in einer zusätzlichen Vereinbarung getroffen. Der Magistrat wird beauftragt diesen auszuhandeln.

                                               


Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da Kosten der gesamten Planung durch die Investoren übernommen wird.


Anlagen:

Städtebaulicher Vertrag hessenEnergie

Städtebaulicher Vertrag iTerra

Lageplan Freienseen

Lageplan Lauter