hier: Abschluss von Städtebaulichen Verträgen
Begründung:
In der Sitzung vom 12.09.2012 hat die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach der Aufstellung eines sachlichen
Teilflächennutzungsplanes Windenergie zugestimmt. Zuvor erfolgte durch Herrn
Bürgermeister Klug unter dem TOP Mitteilung, dass ausschließlich zwei
Windkraftstandorte aus Naturschutzgründen zur Verfügung stehen.
Diese Flächen können jetzt weiter durch die o.g.
Inverstoren überplant werden. Diese hatten sich bereits am 24.04.2012 in der
Sitzung des Umwelt-, Bau-, und Verkehrssauschusses umfangreich vorgestellt. In
der vergangenen Woche wurden sowohl in Lauter als auch in Freienseen die
Projekte im Rahmen einer Versammlung interessierten Bürgern vorgestellt.
Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
stimmt dem Abschluss von Städtebaulichen Verträgen für die Planung von Windkraftanlagen in
folgenden Ortsteilen mit den nachgenannten Projektierern zu:
a) Freienseen
hessenENERGIE Gesellschaft für rationelle
Energienutzung mbH
Mainzer Straße 98-102
65189 Wiesbaden
b.) Lauter
iTerra Wind GmbH & Co. KG
Liebigstraße
15
35390 Gießen
Der Magistrat wird beauftragt die notwendigen
Planungen voranzutreiben.
Der Magistrat schlägt folgende Zusätze vor:
Zusatz iTerra-Vertrag:
·
Bürgerbeteiligung
und kommunale Beteiligung (Kooperation Stadtteile) möglich
·
Örtliche Banken
zur Finanzierung einzuplanen
·
§ 5 Nr. 1
Änderung: Für das Erteilen von Baulasten sowie von Kabelleitungsrechten im Wege
eines Gestattungsvertages erhält die Kommune ein Entgelt von 10.000,00 € für
je errichteten Windpark / Jahr
·
Mögliche Formen
von Bürgerstrom zu prüfen
Zusatz OVAG-Vertrag:
·
Nur bis zu 6
Windkraftanlagen
·
Bürgerbeteiligung
und kommunale Beteiligung (Kooperation Stadtteile) möglich
·
Örtliche Banken
zur Finanzierung einzuplanen
·
Der geänderte
Vertrag iTerra (siehe oben) § 5 Nr. 1(Entgelt) wird im Ganzen und mit allen
weiteren Punkten übernommen bzw. eingearbeitet
·
Mögliche Formen
von Bürgerstrom zu prüfen
Weitere Gegenleistungen
werden in einer zusätzlichen Vereinbarung getroffen. Der Magistrat wird
beauftragt diesen auszuhandeln.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine,
da Kosten der gesamten Planung durch die Investoren übernommen wird.
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag hessenEnergie
Städtebaulicher Vertrag iTerra
Lageplan Freienseen
Lageplan Lauter