Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach II
Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Vorlage
295/2012
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 04. September 2012 mitgeteilt, dass für den am 22.04.102 verstorbenen Ortsgerichtsschöffen Edmund Zimmer umgehend ein Nachfolger gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen ist.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Lauter hat in seiner Sitzung am 21.09.2012 darüber beraten und Herrn Burkhard Letz als Ortsgerichtsschöffen vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ortsbeirat Lauter den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Burkhard Letz, geb. am 21.10.2959, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Lauter, Höhenstr. 2 gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen  des Ortsgerichtes Laubach II für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.