Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 04. September 2012 mitgeteilt, dass für den am 22.04.102
verstorbenen Ortsgerichtsschöffen Edmund Zimmer umgehend ein Nachfolger gem. §
7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen ist.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Lauter hat in seiner
Sitzung am 21.09.2012 darüber beraten und Herrn Burkhard Letz als Ortsgerichtsschöffen
vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand
widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss sowie den Ortsbeirat Lauter den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Burkhard Letz, geb. am 21.10.2959, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil
Lauter, Höhenstr. 2 gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des
Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes
Laubach II für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen,
vor.