Betreff
Fahrzeugkonzept Feuerwehr im Landkreis Gießen (Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz)
Vorlage
294/2012
Aktenzeichen
131.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Auf der Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) in Verbindung mit der Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO) und der Brandschutzförderrichtlinie wird dieser Vertrag begründet.

Dieser Vertrag regelt die Pflichtaufgaben der Stadt Laubach im Rahmen der Ausrüstungsstufe 2 gemäß der FwOVO.

Kommunaler Brandschutz und kommunale Allgemeine Hilfe

Ausrüstungsstufe 1 bedeutet, dass die in der FwOVO aufgeführten Fahrzeuge der Feuerwehr von jeder Gemeinde/Stadt selber, innerhalb der Hilfsfrist von 10min vorzuhalten sind.

Interkommunaler Brandschutz und interkommunale Allgemeine Hilfe

Ausrüstungsstufe 2 bedeutet, dass die in der FwOVO aufgeführten Fahrzeuge der Feuerwehr in einer Frist von 20min zur Einsatzstelle zu bringen sind. Die Verantwortung hierfür liegt als Pflichtaufgabe bei jeder Gemeinde/Stadt selber. Jedoch kann die Stadt/Gemeinde in der Ausrüstungsstufe 2 auch eine Kooperation mit einer anderen Kommune eingehen und vertraglich regeln, wie die Fahrzeuge der Ausrüstungsstufe 2 zum Einsatz innerhalb der Hilfsfrist von 20min kommen.

Überörtlicher Brandschutz und überörtliche Allgemeine Hilfe

Ausrüstungsstufe 3 bedeutet, dass die in der FwOVO aufgeführten Fahrzeuge der Feuerwehr vom Landkreis zur Verfügung zu stellen sind. Die Hilfsfrist beträgt hier 30min. Der Landkreis hat seine Planungen den Städten und Gemeinden mitzuteilen, was mit diesem Konzeptvorschlag erfolgt ist.

In der beigefügten Präsentation erklärt der Landkreis Gießen gegenüber den Städten und Gemeinden seine Planung zum überörtlichen Brandschutz und zur überörtlichen Allgemeinen Hilfe, vgl. HBKG § 4.

Die Vorteile eines Vertragsabschlusses sind:

a)    Organisatorische Vorteile

-       zusätzliche Aufgaben (interkommunale und überörtliche) werden auf viele Feuerwehren verteilt – Demografischer Wandel

-       die Planungssicherheit der Städte und Gemeinden wird erhöht

-       Entlastung im Verwaltungsaufwand, besonders für die ehrenamtlichen Führungskräfte

b)    Bauliche Vorteile

-       es steht für Alle eine Drehleiter als zweiter Rettungsweg zur Verfügung

-       dieses ist ein Standortvorteil bei der Städtebaulichen-Planung


c)    Finanzielle Vorteile

-       Lastenverteilung und damit mehr Gerechtigkeit für die Bürger/innen

-       kreisweite Einsparung von rund 2.000.000 € möglich

-       Förderung IKZ von 100.000 € möglich

Das gesamte Konzept ist einstimmig mit den Leitern der Feuerwehren des Landkreises mit Zustimmung der Bürgermeister/in und Oberbürgermeisterin abgestimmt. Von Seiten des Brandschutzdezernats des Regierungspräsidiums Gießen, als auch vom Landesbranddirektor wird dieses Konzept als beispielhaft und zukunftsweisend bewertet.

Der Vertrag wurde von einer Arbeitsgruppe der Bürgermeister (Steinz, Bergen-Krause, Gefeller, Ide, Röhrig, Grabe-Bolz) mit der Landrätin und dem Fachdienst Gefahrenabwehr, Recht, Controlling und Finanzen der Kreisverwaltung erstellt.

Im Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungsplanung hat sich die Stadt Laubach selber in die Gefährdungsstufen gemäß FwOVO durch Beschluss Stadtverordnetenversammlung vom 10.05.2012 eingestuft:

Zusammenfassung der Stadt Laubach

B

TH

ABC

W

3

3

2

1

Aufgrund dieser Gefährdungseinstufung hat die Stadt Laubach folgende Ausrüstungsgegenstände vorzuhalten:

-       Hubrettungsfahrzeug                     ca. 510.000 €

-       Tanklöschfahrzeug (TLF 4000)     ca. 360.000 €

-       Gerätewagen Gefahrgut                 ca. 400.000 €

Für alle diese Fahrzeuge sind Garagen vorzuhalten, Kosten jeweils ca. 100.000 €.

Zusätzlich kommen dann noch Kosten für Wartung, Pflege, Versicherung, Reparaturen, Führerscheine und Ausbildungskosten der Einsatzkräfte.

Alternativen:

a)    Die Stadt kann die Pflichtaufgaben gemäß FwOVO Ausrüstungsstufe 2 selber wahrnehmen, Kostenschätzung ca. 1.570.000 € zuzüglich der Folgekosten (siehe oben).

b)   Die Stadt kann die Pflichtaufgaben gemäß FwOVO Ausrüstungsstufe 2 in einem Interkommunalen Vertrag mit einer Nachbargemeinde vollziehen oder

c)    dem Vertragsentwurf auf Landkreisebene beitreten.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss sowie der Brandschutzkommission den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zur Sicherung Ihrer Pflichtaufgaben im Bereich des Brandschutzes den „Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz“ mit Wirkung zum 01.01.2013 mit dem Landkreis Gießen zu schließen.

Die finanziellen Auswirkungen sind im Vertrag geregelt, eine Kostenschätzung für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 liegt vor.

Mit diesem Vertrag wird ein beispielhaftes Konzept im Lande Hessen umgesetzt.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen bei der Alternative c):

-       jährlicher Unterhalt

Gemäß Vertrag entstehen Kosten für den Unterhalt der Fahrzeuge von zurzeit 28 Cent/Einwohner und Jahr.

-       Sonderzahlungen

Bei aufwendigen Reparaturen oder Wartungen werden die tatsächlich entstandenen Kosten durch den Einwohnerschlüssel geteilt.

-       Anschaffungen

Die tatsächlichen Anschaffungskosten der Fahrzeuge werden durch den vertraglich geregelten Schlüssel geteilt. Für die Jahre 2013 bis 2017 liegt eine Kostenschätzung vor.

Die jeweils fälligen Mittel sind im Haushaltsplan darzustellen und freizugeben.

Bei der Mittelanmeldung für den Haushalt 2013 wurden die jeweiligen Aufwendungen aus der beigefügten Finanzschätzung 2013 - 2017 berücksichtigt.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.