Begründung:
Auf der Grundlage des Hessischen Brand- und
Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) in Verbindung mit der
Feuerwehr-Organisationsverordnung (FwOVO) und der Brandschutzförderrichtlinie
wird dieser Vertrag begründet.
Dieser
Vertrag regelt die Pflichtaufgaben der Stadt Laubach im Rahmen der Ausrüstungsstufe
2 gemäß der FwOVO.
Kommunaler Brandschutz und kommunale Allgemeine
Hilfe
Ausrüstungsstufe 1 bedeutet, dass die in der FwOVO
aufgeführten Fahrzeuge der Feuerwehr von jeder Gemeinde/Stadt selber, innerhalb
der Hilfsfrist von 10min vorzuhalten sind.
Interkommunaler Brandschutz und interkommunale
Allgemeine Hilfe
Ausrüstungsstufe 2 bedeutet, dass die in der FwOVO
aufgeführten Fahrzeuge der Feuerwehr in einer Frist von 20min zur Einsatzstelle
zu bringen sind. Die Verantwortung hierfür liegt als Pflichtaufgabe bei jeder
Gemeinde/Stadt selber. Jedoch kann die Stadt/Gemeinde in der Ausrüstungsstufe 2
auch eine Kooperation mit einer anderen Kommune eingehen und vertraglich
regeln, wie die Fahrzeuge der Ausrüstungsstufe 2 zum Einsatz innerhalb der
Hilfsfrist von 20min kommen.
Überörtlicher Brandschutz und überörtliche
Allgemeine Hilfe
Ausrüstungsstufe 3 bedeutet, dass die in der FwOVO
aufgeführten Fahrzeuge der Feuerwehr vom Landkreis zur Verfügung zu stellen
sind. Die Hilfsfrist beträgt hier 30min. Der Landkreis hat seine Planungen den
Städten und Gemeinden mitzuteilen, was mit diesem Konzeptvorschlag erfolgt ist.
In der beigefügten Präsentation erklärt der
Landkreis Gießen gegenüber den Städten und Gemeinden seine Planung zum
überörtlichen Brandschutz und zur überörtlichen Allgemeinen Hilfe, vgl. HBKG §
4.
Die Vorteile eines Vertragsabschlusses sind:
a) Organisatorische
Vorteile
-
zusätzliche Aufgaben (interkommunale und
überörtliche) werden auf viele Feuerwehren verteilt – Demografischer Wandel
-
die Planungssicherheit der Städte und Gemeinden
wird erhöht
-
Entlastung im Verwaltungsaufwand, besonders für die
ehrenamtlichen Führungskräfte
b) Bauliche
Vorteile
-
es steht für Alle eine Drehleiter als zweiter
Rettungsweg zur Verfügung
-
dieses ist ein Standortvorteil bei der
Städtebaulichen-Planung
c) Finanzielle
Vorteile
-
Lastenverteilung und damit mehr Gerechtigkeit für
die Bürger/innen
-
kreisweite Einsparung von rund 2.000.000 € möglich
-
Förderung IKZ von 100.000 € möglich
Das gesamte Konzept ist einstimmig mit den Leitern
der Feuerwehren des Landkreises mit Zustimmung der Bürgermeister/in und Oberbürgermeisterin
abgestimmt. Von Seiten des Brandschutzdezernats des Regierungspräsidiums
Gießen, als auch vom Landesbranddirektor wird dieses Konzept als beispielhaft
und zukunftsweisend bewertet.
Der Vertrag wurde von einer Arbeitsgruppe der
Bürgermeister (Steinz, Bergen-Krause, Gefeller, Ide, Röhrig, Grabe-Bolz) mit
der Landrätin und dem Fachdienst Gefahrenabwehr, Recht, Controlling und
Finanzen der Kreisverwaltung erstellt.
Im Rahmen der Bedarfs- und Entwicklungsplanung hat
sich die Stadt Laubach selber in die Gefährdungsstufen gemäß FwOVO durch
Beschluss Stadtverordnetenversammlung vom 10.05.2012 eingestuft:
Zusammenfassung der Stadt Laubach
B |
TH |
ABC |
W |
3 |
3 |
2 |
1 |
Aufgrund dieser Gefährdungseinstufung hat die Stadt
Laubach folgende Ausrüstungsgegenstände vorzuhalten:
-
Hubrettungsfahrzeug ca. 510.000 €
-
Tanklöschfahrzeug (TLF 4000) ca. 360.000 €
-
Gerätewagen Gefahrgut ca. 400.000 €
Für alle diese Fahrzeuge sind Garagen vorzuhalten,
Kosten jeweils ca. 100.000 €.
Zusätzlich kommen dann noch Kosten für Wartung,
Pflege, Versicherung, Reparaturen, Führerscheine und Ausbildungskosten der
Einsatzkräfte.
Alternativen:
a)
Die Stadt kann die Pflichtaufgaben gemäß FwOVO
Ausrüstungsstufe 2 selber wahrnehmen, Kostenschätzung ca. 1.570.000 € zuzüglich
der Folgekosten (siehe oben).
b)
Die Stadt kann die Pflichtaufgaben gemäß FwOVO
Ausrüstungsstufe 2 in einem Interkommunalen Vertrag mit einer Nachbargemeinde
vollziehen oder
c)
dem Vertragsentwurf auf Landkreisebene beitreten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss sowie der Brandschutzkommission den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
möge wie folgt beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt zur Sicherung Ihrer Pflichtaufgaben im Bereich des
Brandschutzes den „Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der
Erfüllung von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz“
mit Wirkung zum 01.01.2013 mit dem Landkreis Gießen zu schließen.
Die
finanziellen Auswirkungen sind im Vertrag geregelt, eine Kostenschätzung für
die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 liegt vor.
Mit
diesem Vertrag wird ein beispielhaftes Konzept im Lande Hessen umgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen bei der Alternative c):
-
jährlicher Unterhalt
Gemäß Vertrag entstehen Kosten für den Unterhalt
der Fahrzeuge von zurzeit 28 Cent/Einwohner und Jahr.
-
Sonderzahlungen
Bei aufwendigen Reparaturen oder Wartungen werden
die tatsächlich entstandenen Kosten durch den Einwohnerschlüssel geteilt.
-
Anschaffungen
Die tatsächlichen Anschaffungskosten der Fahrzeuge
werden durch den vertraglich geregelten Schlüssel geteilt. Für die Jahre 2013
bis 2017 liegt eine Kostenschätzung vor.
Die jeweils fälligen Mittel sind im Haushaltsplan
darzustellen und freizugeben.
Bei
der Mittelanmeldung für den Haushalt 2013 wurden die jeweiligen Aufwendungen
aus der beigefügten Finanzschätzung 2013 - 2017 berücksichtigt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.