Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Nachbearbeitung des Konsolidierungsprogrammes zwecks Teilnahme an dem Hess. Kommunalen Rettungsschirm (HKRS)
Vorlage
286/2012
Aktenzeichen
902.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Das Hess. Ministerium der Finanzen hat wörtlich festgestellt,: „ …dass die von Ihnen vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen zumindest nicht gem. § 3 Abs. 3 SchSG i.V.m. § 5 Abs. 2 SchSV zu einem Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses bis zum Jahr 2020 führen werden“.

 

§ 3 Abs. 3 SchSG besagt, dass die Finanzhilfen gewährt werden, wenn sich die Kommune verpflichtet, ihre Haushaltswirtschaft so zu führen, dass sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt dauerhaft ein Haushaltsausgleich herbeigeführt wird.

 

Die bisher durchgeführten Gespräche zwischen Rettungsschirmkommunen und Ministerium haben gezeigt, dass der genannte Einsparbetrag bzw. Verbesserung des Ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 100 € je Einwohner durchaus unterschritten werden kann, jedoch muss am Ende des Konsolidierungspfades der dauerhafte Haushaltsausgleich stehen.

In mehreren Gesprächsrunden mit anderen Rettungsschirmkommunen ist man mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, gleich zu Beginn „schmerzhafte Schritte“ einzuleiten. Je früher die einzelnen Maßnahmen wirken, desto nachhaltiger zeigen sie im Ergebnis ihre positive Wirkung.

Nach überzeugender Auffassung der Verwaltung müssen wir uns über nachfolgende Punkte eindeutig positionieren:

 

  1. Es gibt keine Bereiche/Aufgaben, die von vorne herein von der Konsolidierung ausgeklammert werden.
  2. Während der gesamten Konsolidierungsphase dürfen keine neuen Kassenkredite aufgenommen werden.
  3. Die jährliche Darlehensbeschränkung darf nicht höher sein als 50% der Tilgungsrate.
  4. Ohne Leistungseinschränkungen und Absenkung gewohnter Standards sind die Vorgaben des Landes nicht zu erreichen.
  5. Neue Leistungen dürfen nur eingeführt werden, wenn die zusätzlichen Ausgaben durch entsprechende Mehreinnahmen gedeckt sind.

 

Auf der Grundlage der vorgenannten Punkte hat die Verwaltung deshalb den Einsparvorschlag vom 20.04.2012 mit den Vorschlägen von Bündnis 90/Die Grüne FW und BfL neu zusammengestellt und in der Anlage beigefügt. Wenn die Vorschläge insgesamt umgesetzt werden, so ist ein Haushaltsausgleich ab ca. 2018 zu erzielen.

 

Die Verwaltung wünscht bei den anstehenden Beratungen viel Erfolg.

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über die Ausschüsse den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Erlass vom 17.08.2012 des Hess. Finanzministers in Bezug auf die Empfehlung, die bisher gemeldeten Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleiches 2020 zu überarbeiten, zur Kenntnis.

 

Der Magistrat wird beauftragt, den Konsolidierungspfad auf der Grundlage der Beratungsergebnisse vom 20.04.2012 zu überarbeiten und darüber hinaus konsolidierend wirkende Vorschläge aus dem gemeinsamen Änderungsantrag von FW, BfL und Bündnis 90/Die Grüne, einzuarbeiten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

Erlass vom 17.08.2012

EXCEL-Tabelle Bürgerbeteiligung Rettungsschirm mit Kommentierung Verwaltung

EXCEL-Tabelle Fortschreibung der Einsparliste vom 20.04.2012, Einarbeitung Antrag von Grüne, FW, BfL