Begründung:
Das Hess. Ministerium der Finanzen hat wörtlich
festgestellt,: „ …dass die von Ihnen vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen
zumindest nicht gem. § 3 Abs. 3 SchSG i.V.m. § 5 Abs. 2 SchSV zu einem
Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses bis zum Jahr 2020 führen werden“.
§ 3 Abs. 3 SchSG besagt, dass die Finanzhilfen gewährt
werden, wenn sich die Kommune verpflichtet, ihre Haushaltswirtschaft so zu
führen, dass sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt dauerhaft ein
Haushaltsausgleich herbeigeführt wird.
Die bisher durchgeführten Gespräche zwischen
Rettungsschirmkommunen und Ministerium haben gezeigt, dass der genannte
Einsparbetrag bzw. Verbesserung des Ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 100 €
je Einwohner durchaus unterschritten werden kann, jedoch muss am Ende des
Konsolidierungspfades der dauerhafte Haushaltsausgleich stehen.
In mehreren Gesprächsrunden mit anderen
Rettungsschirmkommunen ist man mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, gleich zu
Beginn „schmerzhafte Schritte“ einzuleiten. Je früher die einzelnen Maßnahmen
wirken, desto nachhaltiger zeigen sie im Ergebnis ihre positive Wirkung.
Nach überzeugender Auffassung der Verwaltung müssen
wir uns über nachfolgende Punkte eindeutig positionieren:
- Es gibt keine
Bereiche/Aufgaben, die von vorne herein von der Konsolidierung
ausgeklammert werden.
- Während der gesamten Konsolidierungsphase
dürfen keine neuen Kassenkredite aufgenommen werden.
- Die jährliche
Darlehensbeschränkung darf nicht höher sein als 50% der Tilgungsrate.
- Ohne
Leistungseinschränkungen und Absenkung gewohnter Standards sind die
Vorgaben des Landes nicht zu erreichen.
- Neue Leistungen dürfen nur
eingeführt werden, wenn die zusätzlichen Ausgaben durch entsprechende
Mehreinnahmen gedeckt sind.
Auf der Grundlage der vorgenannten Punkte hat die
Verwaltung deshalb den Einsparvorschlag vom 20.04.2012 mit den Vorschlägen von
Bündnis 90/Die Grüne FW und BfL neu zusammengestellt und in der Anlage
beigefügt. Wenn die Vorschläge insgesamt umgesetzt werden, so ist ein
Haushaltsausgleich ab ca. 2018 zu erzielen.
Die Verwaltung wünscht bei den anstehenden Beratungen
viel Erfolg.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über die Ausschüsse den Antrag,
die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Erlass vom
17.08.2012 des Hess. Finanzministers in Bezug auf die Empfehlung, die bisher
gemeldeten Maßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleiches 2020 zu
überarbeiten, zur Kenntnis.
Der Magistrat wird beauftragt, den Konsolidierungspfad
auf der Grundlage der Beratungsergebnisse vom 20.04.2012 zu überarbeiten und
darüber hinaus konsolidierend wirkende Vorschläge aus dem gemeinsamen
Änderungsantrag von FW, BfL und Bündnis 90/Die Grüne, einzuarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Erlass vom 17.08.2012
EXCEL-Tabelle Bürgerbeteiligung Rettungsschirm mit
Kommentierung Verwaltung
EXCEL-Tabelle Fortschreibung der Einsparliste vom
20.04.2012, Einarbeitung Antrag von Grüne, FW, BfL