Begründung:
Die bei einer Reihe von Einzelplänen notwendig gewordenen Veränderungen der Haushaltsansätze macht die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 erforderlich.
Der von der Verwaltung erarbeitete Entwurf des
Nachtragshaushaltes 2012 wurde in der Sitzung des Magistrates am 25.06.2012
festgestellt.
Die Einbringung des Nachtragshaushaltes 2012 in der
Stadtverordnetenversammlung erfolgte mit der Haushaltsrede des Bürgermeisters
am 26.06.2012.
Es wird gebeten, wie vom Magistrat beantragt zu
beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
stimmt der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2012 zu.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge |
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gegenüber bisher EUR |
auf nunmehr EUR festgesetzt |
a)
im Ergebnishaushalt
beim
ordentlichen Ergebnis
die Erträge 340.560,00 0,00 11.817.738,00 12.158.298,00
die Aufwendungen 385.854,00 0,00 14.529.463,00 14.915.317,00
beim
außerordentlichen Ergebnis
die Erträge 7.500,00 0,00 1.500,00 9.000,00
die Aufwendungen 0,00 0,00 300,00 300,00
b)
im Finanzhaushalt
aus
laufender Verwaltungstätigkeit
der Saldo der Einzahlungen -37.794,00 0,00 -2.273.945,00 -2.311.739,00
und Auszahlungen
aus
Investitionstätigkeit
die
Einzahlungen 0,00 59.960,00 542.600,00 482.640,00
die Auszahlungen 62.650,00 27.000,00 1.375.300,00 1.410.950,00
aus
Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen 0,00 0,00 830.000,00 830.000,00
die Auszahlungen 78.060,00 0,00 567.935,00 645.995,00
Anlagen: Veränderungsliste zum Nachtragshaushalt
2012;
neuer
Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt Nachtrag;