Bebauungsplan „An der Walkmühle“ – 1. Änderung und Erweiterung
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
-Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
-Durchführung der Offenlage im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
Begründung:
Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
soll das Gebiet durch eine Neustrukturierung dem Immobilienmarkt zugänglich
gemacht werden. Im Vollzug des am 12.12.2007 als Satzung der Stadt Laubach
beschlossenen Bebauungsplans „An der Walkmühle“ zeigt sich, dass die darin
festgesetzte Erschließungsstraße nicht geeignet ist, die geplanten
Wohnbaugrundstücke zu erschließen.
Planziel der 1. Änderung und Erweiterung des Planes ist
die Verlagerung der Erschließungsstraße und die damit verbundene
Neustrukturierung des Bereiches.
Die Flächenaufteilung des Altbebauungsplanes wird
weitgehend beibehalten, lediglich durch die sich ändernde Straßenführung
ergeben sich Änderungen.
Die textlichen Festsetzungen werden redaktionell
überarbeitet und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Ortsbeirat Lauter und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB
die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „An der
Walkmühle“ im Stadtteil Lauter.
2. Die Abgrenzung des
Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung umfasst in der Gemarkung
Lauter, Flur 11 die Flurstücke Nr. 83/11, 83/13, 84, 85/1 und 171 teilweise.
3. Mit der 1. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes soll der Bereich des Altbebauungsplanes neu
strukturiert werden, um die bisher unbebauten Wohnbaugrundstücke dem
Immobilienmarkt zugänglich zu machen. Das grundsätzliche Plankonzept des
Bebauungsplanes, die Flächenaufteilung in Misch- und Allgemeines Wohngebiet,
wird durch diese Änderungen nicht tangiert. Die textlichen Festsetzungen werden
redaktionell überarbeitet und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen
angepasst.
4. Die Änderung des Bebauungsplanes
erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
5. Der Änderungsbeschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
6. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1
BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1
BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB abgesehen werden.
7. Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf Antrag
des Eigentümers. Dieser trägt auch die Kosten für die Bauleitplanung.
Um
Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
- Flurkartenauszug
- Entwurf des Bebauungsplanes