Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Lauter
Bebauungsplan „An der Walkmühle“ – 1. Änderung und Erweiterung
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB
-Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
-Durchführung der Offenlage im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
Vorlage
262/2012
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes soll das Gebiet durch eine Neustrukturierung dem Immobilienmarkt zugänglich gemacht werden. Im Vollzug des am 12.12.2007 als Satzung der Stadt Laubach beschlossenen Bebauungsplans „An der Walkmühle“ zeigt sich, dass die darin festgesetzte Erschließungsstraße nicht geeignet ist, die geplanten Wohnbaugrundstücke zu erschließen.

Planziel der 1. Änderung und Erweiterung des Planes ist die Verlagerung der Erschließungsstraße und die damit verbundene Neustrukturierung des Bereiches. 

Die Flächenaufteilung des Altbebauungsplanes wird weitgehend beibehalten, lediglich durch die sich ändernde Straßenführung ergeben sich Änderungen. 

Die textlichen Festsetzungen werden redaktionell überarbeitet und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Lauter und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „An der Walkmühle“ im Stadtteil Lauter.

2.  Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung umfasst in der Gemarkung Lauter, Flur 11 die Flurstücke Nr. 83/11, 83/13, 84, 85/1 und 171 teilweise.

3.  Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes soll der Bereich des Altbebauungsplanes neu strukturiert werden, um die bisher unbebauten Wohnbaugrundstücke dem Immobilienmarkt zugänglich zu machen. Das grundsätzliche Plankonzept des Bebauungsplanes, die Flächenaufteilung in Misch- und Allgemeines Wohngebiet, wird durch diese Änderungen nicht tangiert. Die textlichen Festsetzungen werden redaktionell überarbeitet und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst.

4.  Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB).

5.  Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.  Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB abgesehen werden.

7.  Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt auf Antrag des Eigentümers. Dieser trägt auch die Kosten für die Bauleitplanung.     

 

Um Zustimmung wird gebeten.

Anlagen:

 

- Flurkartenauszug

- Entwurf des Bebauungsplanes