Betreff
Grundsatzbeschluss Breitbandausbau und Betrauungsakt
Vorlage
260/2012
Aktenzeichen
358.02
Art
Beschlussvorlage

Begründung zu 1:

 

In den städtischen Gremien besteht Einvernehmen darüber, dass die Weiterentwicklung der Stadt Laubach, insbesondere der Stadtteile die derzeit mit breitbandfähigen Internetanschlüssen unterversorgt sind, ausgebaut werden muss.

 

Im Rahmen der Beratung zum Haushalt 2012 wurde durch die Gremien der Stadt Laubach eine Mittelbereitstellung für die Jahre 2012 und 2013 in Höhe von insgesamt 750.000,- Euro zur Verfügung gestellt. Mittlerweile wurde für das erste Cluster ein Markterkundungs-/ Interessenbekundungsverfahren, unter der Federführung der Stadt Lich, für die Stadtteile / Gemeindeteile Nieder-/ Ober Bessingen, Ettingshausen, Münster, Röthges, Nonnenroth und Villingen durchgeführt. Im Ergebnis wird die Breitband Gießen GmbH den Zuschlag bzw. den Auftrag für die Umsetzung erhalten.

 

Die Gemeinwohlaufgabe liegt in der Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung und dem Dienstangeboten auf diesem Breitband insbesondere auch sogenannte Tripple Play Angebote. Hierzu ist eine ausreichende Bandbreite notwendige.

 

Die Stadt Laubach sieht in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger der freiberuflich Tätigen und der Gewerbebetriebe mit einem ausreichend schnellen Breitbandanschluss und Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag für die Versorgung ihrer Bevölkerung. Hierzu fasst die Stadt Laubach mit der heutigen Entscheidung einen Grundsatzbeschluss.

 

Der Magistrat ist und wird weiterhin beauftragt alles Notwendige zu tun, um einen zukunftsfähigen Breitbandausbau für die Stadtteile der Stadt Laubach voranzutreiben und umzusetzen.

 

Begründung zu 2:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach bemüht sich seid Jahren den Ausbau eines flächendeckenden Breitbandnetzes für die Laubacher Stadtteile voranzubringen. Hier hat sie insbesondere im Bereich Münster und Röthges gemeinsam mit den anliegenden Kommunen Reiskirchen, Lich und Hungen ein Gesamtcluster aus wirtschaftlichen Gründen formiert. Dieses Cluster wurde im Rahmen eines Markterkundungs-/ und Interessenbekundungsverfahrens über die hessische Ausschreibungsdatenbank bekannt gemacht. Im Rahmen dieser Verfahren gab es keine Rückmeldung. Es bleibt festzustellen, dass kein Netzbetreiber bzw. privater Investor bereit ist, einen Netzausbau für das gesamte Cluster vorzunehmen. Im Rahmen des parallel laufenden Interessenbekundungsverfahrens meldeten sich 2 Investoren.

 

1. Firma OR Netzwork, Reiskirchen-Winnerod

2. Firma Breitband Gießen GmbH, Lich

 

Mit beiden Firmen wurde ein Bietergespräch nach vorheriger Auswertung der Angebote geführt. Aufgrund der Angebote und des Bietergesprächs wird empfohlen der Fa. Breitband GmbH mit dem Ausbau des betroffenen Clusters zu beauftragen.

 

Sowohl im Rahmen des wirtschaftlichen Aspektes als auch im Rahmen des technischen zukunftsfähigen Aspektes und entsprechend der Ausschreibungsvorgaben ist der Breitband Gießen der Vorrang zu erteilen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.)   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach fasst den Beschluss, dass der Ausbau eines zukunftsfähigen Breitbandnetzes in den Stadtteilen der Stadt Laubach ein wesentlicher Bestandteil der Grundversorgung der Stadt und ihrer Stadtteile darstellt.

 

2.)   Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vorliegenden Betrauungsakt zur Betreuung der Breitband Gießen GmbH für den Netzausbau in Münster und Röthges und in weiteren anliegenden Gemeinden bzw. Stadtteilen von Reiskirchen, Laubach und Hungen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit dieser Beschlussfassung sind keine Kosten verbunden.

 

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

Anlagen:

 

Niederschrift