Betreff
Schiedsamtsbezirk Laubach hier: Neuwahl des Schiedsmannes
Vorlage
259/2012
Aktenzeichen
084.91
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Amtszeit des Schiedsmannes, Herrn Claus Spandau, ist nach Mitteilung des Amtsgerichtes Gießen vom 29. Mai 2012 am 20. Juli 2012 abgelaufen, sodass eine Neuwahl durch die Stadtverordnetenversammlung unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Hess. Schiedsamtsgesetzes (HschAG) sowie der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften erforderlich wird.

 

Nach § 4 HschAG bedarf es zur Wahl der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von 5 Jahren.

 

Da Herr  Spandau das Amt des Schiedsmannes nicht mehr ausüben möchte, wird Herr Ralf Ide als neuer Schiedsmann vorgeschlagen.

 

Das nach VV zu § 4 Hess. Schiedsamtsgesetz durchzuführende Anhörverfahren läuft derzeit. Es sind keine Gründe ersichtlich, die einem positiven Ausgang entgegenstehen könnten. Herr Ide ist im Falle seiner Wahl mit der Berufung zum Schiedsmann einverstanden.

 

Es wird gebeten, wie beantragt, zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, Herrn Ralf Ide, geb. am 22.10.1960 in Gießen, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Wetterfeld, Cervinusstraße 43, für die Dauer von fünf Jahren zum Schiedsmann der Stadt Laubach zu wählen.