Begründung:
Die Amtszeit des Schiedsmannes, Herrn Claus Spandau, ist
nach Mitteilung des Amtsgerichtes Gießen vom 29. Mai 2012 am 20. Juli 2012
abgelaufen, sodass eine Neuwahl durch die Stadtverordnetenversammlung unter
Bezugnahme auf die Bestimmungen des Hess. Schiedsamtsgesetzes (HschAG) sowie
der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften erforderlich wird.
Nach § 4 HschAG bedarf es zur Wahl der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Wahl
erfolgt für eine Amtszeit von 5 Jahren.
Da Herr Spandau
das Amt des Schiedsmannes nicht mehr ausüben möchte, wird Herr Ralf Ide als
neuer Schiedsmann vorgeschlagen.
Das nach VV zu § 4 Hess. Schiedsamtsgesetz
durchzuführende Anhörverfahren läuft derzeit. Es sind keine Gründe ersichtlich,
die einem positiven Ausgang entgegenstehen könnten. Herr Ide ist im Falle
seiner Wahl mit der Berufung zum Schiedsmann einverstanden.
Es wird gebeten, wie beantragt, zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt, Herrn Ralf Ide, geb. am 22.10.1960 in Gießen, wohnhaft in
35321 Laubach, Stadtteil Wetterfeld, Cervinusstraße 43, für die Dauer von fünf
Jahren zum Schiedsmann der Stadt Laubach zu wählen.